Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage. Folgendes steht bei drin zum Lohnsteuer-Jahresausgleich:
Der Lohnsteuer-Jahresausgleich kann frühestens mit der Dezember-Abrechnung des laufenden Jahrs, spätestens mit der März-Abrechnung des Folgejahrs durchgeführt werden. Da nach § 41b EStG die elektronische Meldung der Jahresbescheinigung bis zum 28.2. des Folgejahrs (für 2009 bis 28.2.2010, für 2010 bis 28.2.2011) vorgeschrieben ist, muss in der Praxis der Lohnsteuer-Jahresausgleich spätestens bis zu diesem Zeitpunkt erfolgen.
Nun meine Frage.
Wenn ich bis zum 28.02.2010 die Jahresbescheinigung abgegeben haben muss, kann ich den Lohnsteuer-Jahresausgleich doch nicht spätestens mit der März-Abrechnung durchführen. Meine März-Abrechnung mache ich ja erst Anfang April.
Oder verstehe ich das irgendwie falsch?
Vielen Dank vorab, für eure Hilfe.
ich habe folgende Frage. Folgendes steht bei drin zum Lohnsteuer-Jahresausgleich:
Der Lohnsteuer-Jahresausgleich kann frühestens mit der Dezember-Abrechnung des laufenden Jahrs, spätestens mit der März-Abrechnung des Folgejahrs durchgeführt werden. Da nach § 41b EStG die elektronische Meldung der Jahresbescheinigung bis zum 28.2. des Folgejahrs (für 2009 bis 28.2.2010, für 2010 bis 28.2.2011) vorgeschrieben ist, muss in der Praxis der Lohnsteuer-Jahresausgleich spätestens bis zu diesem Zeitpunkt erfolgen.
Nun meine Frage.
Wenn ich bis zum 28.02.2010 die Jahresbescheinigung abgegeben haben muss, kann ich den Lohnsteuer-Jahresausgleich doch nicht spätestens mit der März-Abrechnung durchführen. Meine März-Abrechnung mache ich ja erst Anfang April.
Oder verstehe ich das irgendwie falsch?
Vielen Dank vorab, für eure Hilfe.












