Hallo,
ich stehe gerade irgendwie auf dem Schlauch und hoffe ich finde hier eine Antwort die ich nachvollziehen kann. Angenommen ich kaufe Produkt A für 1,61 EUR aus Frankreich ein. Händler B schickt mir eine Rechnung über 1,61 EUR. Dieses Produkt Verkaufe ich in Deutschland für 1,85 EUR brutto. In den 1,85 EUR (brutto) zahle ich enthaltene 19% USt. in Höhe von 0,30 EUR. Alles soweit verständlich. USt-ID vorhanden!
Aber wie verhält es sich nun mit dem Vorsteuerabzug aus innergemeinschaftlichen Lieferungen aus einem EU Land? Kann ich aus den 1,61 EUR die 19% Vorsteuerabzug herausrechnen und gegen meine Umsatzsteuer buchen.
Wenn ich richtig kalkuliert habe, müssten dann 0,20 EUR Gewinn netto (0,24 EUR brutto) überbleiben. Oder habe ich gerade einen riesigen Denkfehler.
Gruß Sascha
ich stehe gerade irgendwie auf dem Schlauch und hoffe ich finde hier eine Antwort die ich nachvollziehen kann. Angenommen ich kaufe Produkt A für 1,61 EUR aus Frankreich ein. Händler B schickt mir eine Rechnung über 1,61 EUR. Dieses Produkt Verkaufe ich in Deutschland für 1,85 EUR brutto. In den 1,85 EUR (brutto) zahle ich enthaltene 19% USt. in Höhe von 0,30 EUR. Alles soweit verständlich. USt-ID vorhanden!
Aber wie verhält es sich nun mit dem Vorsteuerabzug aus innergemeinschaftlichen Lieferungen aus einem EU Land? Kann ich aus den 1,61 EUR die 19% Vorsteuerabzug herausrechnen und gegen meine Umsatzsteuer buchen.
Wenn ich richtig kalkuliert habe, müssten dann 0,20 EUR Gewinn netto (0,24 EUR brutto) überbleiben. Oder habe ich gerade einen riesigen Denkfehler.
Gruß Sascha
Bearbeitet:
SaschaNeu - 19.07.2015 13:47:20