Registrierkassen ab 2017

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Registrierkassen ab 2017, offene Ladenkasse
Hallo,
ab 2017 gilt die neue Verordnung über Registrierkassen. Ich habe noch keine verbindliche Aussage gefunden, was aus offenen Ladenkassen wird. Sind diese weiterhin gestattet oder muss sich jeder der nur geringwertige Waren an eine sehr kleine Kundenanzahl verkauft eine sehr teure Registrierkasse hinstellen? Die Kosten wären unverhältnismäßig hoch und die Ladentheke müsste umgebaut werden da kein Platz dafür vorhanden ist. Wer weiß darüber Bescheid?
Jedes Geschäft ist dazu verpflichtet, Kassensysteme zu installieren. Selbst die kleine Kneipe um die Ecke.
Hallo, Kollegen,
gut, dass es Euch gibt, das hatte ich nämlich gar nicht mehr auf dem Schirm.
In diesem Sinne: Auf weitere gute Zusammenarbeit auch im Jahr 2017.
Gabi B
Hallo,

die antwort von Maddin4 scheint nicht ganz zu stimmen.

" ...Unternehmer, die bisher keine Registrierkasse und kein PC-gestütztes Kassensystem besaßen, dürfen auch weiterhin darauf verzichten. Die Schubladenkasse bleibt auch ab 2017 zulässig. Das Bundesfinanzministerium hält eine solche Pflicht insbesondere auf Wochenmärkten, Gemeinde- oder Vereinsfesten für unverhältnismäßig. Außerdem sei der Kontrollaufwand für eine solche Pflicht zu hoch. Unternehmer, die eine Ladenkasse führen, sollten jedoch auf zwei Grundsätze achten:

   Tagesbericht handschriftlich (!) verfassen.
   Excel-Tabellen vermeiden, da sie beim Finanzamt nicht als manipulationssicher gelten.


Geltransfers in Münze und Schein finden ohne eine automatische Aufzeichnung statt. ...."

Hier findet Ihr den kompletten Beitrag zu den Änderungen bei Registrierkassen ab 2017:

Quelle: http://www.rechnungswesen-portal.de/Fachinfo/Betriebspruefung/Registrierkasse-2017-Regeln-fuer-Kassensysteme.html

Gruß, CP1
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