Hallo,
mich beschäftigt da eine Frage.
Im Moment besitze ich keinen eigenen, also auf mich zugelassenen Pkw. Ja ich habe noch nicht einmal ein Fahrrad.
Wenn ich zu Kunden bestellt werde, leihe ich mir das Auto von meinem Nachbarn. Ein geräumiger Benziner. Es kommt aber auch schon mal vor, das größere Geschütze aufgefahren werden müssen. Dafür habe ich einen guten Freund, der mir seinen 7,5t Diesel zur Verfügung stellt.
Nun meine Frage:
Wenn ich mir den Pkw oder den Lkw leihe, muss ich ihn ja auch betanken. Eine Selbstverständlichkeit.
Aber kann ich diese Quittungen absetzen?
Meine Bekannten nenne ich jetzt mal Erni und Bert.
Erni tankt immer fleißig seinen Benziner und gibt mir die Quittungen zum Absetzen. Bei Bert das Gleiche. Oder Selbe.
Aber das will ich nicht. Ich will in das Auto einsteigen, losfahren, Job erledigen, zurück fahren und vollgetankt wieder abgeben.
Was muss ich tun, um die Tankquittungen, die durch meine Rumkutscherei entstanden sind, ordnungsgemäß abzusetzen?
Gruß Andy
mich beschäftigt da eine Frage.
Im Moment besitze ich keinen eigenen, also auf mich zugelassenen Pkw. Ja ich habe noch nicht einmal ein Fahrrad.
Wenn ich zu Kunden bestellt werde, leihe ich mir das Auto von meinem Nachbarn. Ein geräumiger Benziner. Es kommt aber auch schon mal vor, das größere Geschütze aufgefahren werden müssen. Dafür habe ich einen guten Freund, der mir seinen 7,5t Diesel zur Verfügung stellt.
Nun meine Frage:
Wenn ich mir den Pkw oder den Lkw leihe, muss ich ihn ja auch betanken. Eine Selbstverständlichkeit.
Aber kann ich diese Quittungen absetzen?
Meine Bekannten nenne ich jetzt mal Erni und Bert.
Erni tankt immer fleißig seinen Benziner und gibt mir die Quittungen zum Absetzen. Bei Bert das Gleiche. Oder Selbe.
Aber das will ich nicht. Ich will in das Auto einsteigen, losfahren, Job erledigen, zurück fahren und vollgetankt wieder abgeben.
Was muss ich tun, um die Tankquittungen, die durch meine Rumkutscherei entstanden sind, ordnungsgemäß abzusetzen?
Gruß Andy
Bearbeitet:
Fraver - 18.01.2014 13:13:08