Unsere Firma hat die Trauerfeierkosten für den Gründer aber bereits vor 5 Jahren ausgeschiedenen Geschäftsführer übernommen. Wie kann ich nun diese Kosten verbuchen? Es waren Freunde, Mitarbeiter und Geschäftspartner des Verstorbenen anwesend.
14.04.2011 14:18:01
Unsere Firma hat die Trauerfeierkosten für den Gründer aber bereits vor 5 Jahren ausgeschiedenen Geschäftsführer übernommen. Wie kann ich nun diese Kosten verbuchen? Es waren Freunde, Mitarbeiter und Geschäftspartner des Verstorbenen anwesend.
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14.04.2011 14:52:29
Hallo emp,
willkommen im Forum ![]() Schreib' mal bitte noch ein wenig zum Sachverhalt: Welche Rechtsform hat die Fa.? War der verblichene Gründer noch Gesellschafter? Wenn nicht, wer hält die Anteile? Gruß Gustav |
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14.04.2011 17:07:36
Hallo!
Sieh dir mal die Urteilsbegründung zum BFH, Urteil vom 31.07.1990 - I R 62/88 an. In diesem Fall ging es um die Kosten einer Trauerfeier wie Bewirtungsaufwendungen etc. Leitsatz: Übernimmt die GmbH die Kosten für die Trauerfeier, so handelt es sich eine verdeckte Gewinnausschüttung. |
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15.04.2011 14:53:53
Darauf wollte ich auch hinaus...
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