Umtausch ohne Rechnung

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[ geschlossen ] Umtausch ohne Rechnung
Hey.. habe ihr mal ein privates Problem... und zwar ihr kennt euch ja so super mit den Paragraphen aus.. habe leider im Internet nichts gutes gefunden...

Und zwar mein Problem...

Ich habe mir bei Ebay (bei einem Händler) vor gut einem Jahr etwas gekauft.
Bezahlt per Nachname. aber wir haben uns gegenseitig bewertet und so sieht man ja auch das ich den Gegenstand gekauft habe.

Leider habe ich die Rechnung nciht mehr, und der Artikel ist kaputt... :(

Ich weiß aber, dass man zu einem Umtausch keine Rechnung mehr benötigt.. sondern nur einen Beweis das man es gekauft hat...

Habt ihr da den passenden Paragraphen????

Danke im Vorraus

kleene3004
Hallo Kleene

da das Gerät vor einem Jahr gekauft wurde ist die Garantiezeit abgelaufen und du hast nur noch eine Gewährleistung für das Gerät. Somit bist du in der Beweispflicht das der Fehler/Mangel bereits beim Kauf vorlag. Der Händler hat weiterhin, bevor er zur Erstattung verpflichtet ist, das Recht den Mangel zu beheben.
Sollte dann eine Wandlung Zustande kommen, kann der Händler für die bereits genutzte Zeit, einen Wertverlust von der Erstattung abziehen.

Eine Rechnung benötigst du nicht, es reicht der Beweis das es dort erworben wurde, nur den § hab ich zu Zeit hier auch nicht, ist aber im BGB zu finden. Wenn ich dran denke schau ich mal abends rein.

War es eine Privatperson oder ein gebrauchter Gegenstand sind deine Möglichkeiten noch schlechter.

Alles in allem wird es also nach 1 Jahr wirklich schwierig, vor allem bei eine Kauf nicht vor Ort, etwas ersetzt zu bekommen.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hallo,

bin im Garantierecht nicht so fit. Seit wann gilt es denn, dass die Rechnung nicht vorhanden sein muss? Und was mich hierbei mehr interessiert, was für Methoden gibt es um den Kauf nachzuweisen?

VG Bookman
Hi Bookmann,

die einfachste Weise den Kauf nachzuweisen ist natürlich die Quittung. Jedoch kommt der Kaufmann nicht umher dem Käufer seine Garantie zu gewähren wenn er zweifelsfrei nachweisen kann das der Gegenstand von ihm stammt. (Im Gesetz steht nirgends das eine Quittung benötigt wird, sondern nur das der Verkäufer für seine Waren haftet)

Möglichkeiten wären z.b.: Das die Waren sonst nirgends verkauft werden, Zeugen, usw.

Die Händler stellen allerdings oft darauf ab, das nur die Quittung ein wirklicher Beweis ist, womit Sie natürlich, gerade im Bezug auf die Garantiezeit, nicht ganz unrecht haben. Auch ein Zeuge könnte ja befangen sein.
Also das Beste, Quittung immer aufbewahren, erspart Ärger und Zeit.


Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Hey..

dank dir für die Antwort :D

Das Gerät ist von einem Bekannten und er sagte mir das das im Januar gekauft wurde.. also ist es noch kein Jahr her :D

Beweise habe ich.. Die Bewertungen bei Ebay das sollte ja reichen wa :D
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