Welchen Preis muss angesetzt werden wenn zwischen
2 Schwester-Unternehmen Schwester 1 und Schwester 2 oder
Mutter-Unternehmer und Tochterunternehmen
Leistungen bzw. Lieferungern erfolgen.
Beispiel:
Einkauf Ware Schwester 1 von einem Fremdlieferant 1000 €
Die Ware wird an Fremdkunden regulär z.B. für 1500 € verkauft.
An die Schwestergesellschaft 2 verkauft die Schwester 1 dies zu 1100 €.
Ist dies zulässig?
Gerade in Bezug auf die Gewinnermittlung den man könnte ja hier
die eine Schwestergesellschaft 1 etwas ärmer rechnen wenn diese die Ware nur zu 1100 € verkauft
und somit weniger Steuern zahlen.
Im Gegenzug könnte man die Schwester 2 die diese Ware auch an fremde Dritte zu 1500 € verkauft
reicher rechnen denn es bleiben immerhin jetzt einfach gerechnet
400 € Gewinn übrig.
2 Schwester-Unternehmen Schwester 1 und Schwester 2 oder
Mutter-Unternehmer und Tochterunternehmen
Leistungen bzw. Lieferungern erfolgen.
Beispiel:
Einkauf Ware Schwester 1 von einem Fremdlieferant 1000 €
Die Ware wird an Fremdkunden regulär z.B. für 1500 € verkauft.
An die Schwestergesellschaft 2 verkauft die Schwester 1 dies zu 1100 €.
Ist dies zulässig?
Gerade in Bezug auf die Gewinnermittlung den man könnte ja hier
die eine Schwestergesellschaft 1 etwas ärmer rechnen wenn diese die Ware nur zu 1100 € verkauft
und somit weniger Steuern zahlen.
Im Gegenzug könnte man die Schwester 2 die diese Ware auch an fremde Dritte zu 1500 € verkauft
reicher rechnen denn es bleiben immerhin jetzt einfach gerechnet
