Wie geht's weiter mit EEG

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Wie geht's weiter mit EEG
Hallo Forum,

ich habe eine Photovoltaik-Anlage für mein Haus bestellt. Im neuen Jahr wird es jetzt endlich soweit sein, dass die Anlage montiert wird und ans Netz gehen kann. Ich habe leider vollkommen die Übersicht verloren, wie es mit dem EEG weitergeht. Weiß jemand, was da ab 2023 gilt?

Vielen Dank
Hausmeister
Die neue Photovoltaik Einspeisevergütung:
Die Neufassung des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) 2023


Hallo
im Prinzip wird die Anschaffung einer Photovoltaik-Anlage interessanter - dies vorweg.

Grundlagen:
Für Betreiber privater Dach-Photovoltaikanlagen in Deutschland wird ab dem 01.01.2023 – ab dann gelten die meisten der neuen EEG-Regelungen – vieles einfacher und [COLOR=#0033FF]auch wirklich lukrativer[/COLOR]. Für Solarstrom, der ins öffentliche Stromnetz eingespeist wird, bekommen die Betreiber in der Regel eine staatlich garantierte Einspeisevergütung ausbezahlt. Diese ist bei Volleinspeisung (ohne Eigenverbrauch) immer höher als bei Teileinspeisung. Teileinspeisung bedeutet, dass ein Teil des lokal erzeugten Stroms für den Eigenverbrauch selbst genutzt wird, [COLOR=#FF0066]was auch sinnvoll ist[/COLOR].

Hier ein kleiner Überblick über die wichtigsten Neuerungen ab 2023:
Die früher Regel, dass nur maximal 70 % der Photovoltaik-Nennleistung in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden dürfen, entfällt für neue Solaranlagen mit einer Leistung bis 25 kWp komplett. Es gibt für diese Anlagen also keine Wirkleistungsbegrenzung mehr. Das gilt nur für neue Anlagen ab 2023.

Ab dem 01.01.2023 werden Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung bis 30 kWp von der Einkommensteuer und Gewerbesteuer komplette befreit sein. Bislang galt die steuerliche Befreiung nur für Anlagen bis 10 kWp. Damit entfällt für fast alle neuen Solaranlagen ab 2023 auf privaten Hausdächern die faktische Einkommensteuer und Gewerbesteuer.

Für neue Anlagen ab dem 01.01.2023 bis 30 kWp ist es nicht mehr nötig, dass bei der Inbetriebnahme der lokale Netzbetreiber anwesend ist zur Abnahme und Überprüfung. Es reicht nun aus, wenn der lokale Elektrohandwerksmeister das übernimmt.

EINSPEISEVERGÜTUNGEN - aktuelle Sätze:
Es gibt inzwischen neue, höhere Vergütungssätze für alle Solaranlagen, welche ab dem 30.07.2022 in Betrieb genommen worden sind. Ist die Solaranlage bis 10 kWp groß, erhält der Betreiber bei Teileinspeisung (teils also Eigenverbrauch) 8,2 Cent pro kWh und bei Volleinspeisung 13,0 Cent pro kWh, für größere Anlagen ändert sich das ein wenig. Eigenverbrauch lohnt sich aber meist, da die Einspeisevergütung natürlich geringer ist als der aktuelle Strompreis für Endverbraucher.

Teileinspeisung - Volleinspeisung
Eine der größten Änderung im EEG 2023 betrifft die Unterscheidung zwischen Photovoltaik-Anlagen, die teilweise für die eigene Stromerzeugung im Haushalt genutzt werden (=Eigenverbrauch) und damit nur einen Teil der erzeugten Energie ins öffentliche Stromnetz einspeisen (Teileinspeisung) und solchen, die die gesamte solar erzeugte Energie einspeisen und nicht 1 kw/h für den Eigenbedarf genutzt werden (Volleinspeisung). Betreiber können ihr Modell von nun an jedes Jahr willkürlich ohne Begründung wechseln. Denn je nachdem, wie hoch der eigene Strombedarf ist oder wird, kann mal die Teileinspeisung und mal die Volleinspeisung die wirtschaftlich sinnvollere Variante sein. Das ist stets im Einzelfall zu prüfen.

Inzwischen hat auch die EU-Kommission die Regelungen freigegeben.

PS:
Interessant sind natürlich die Fragen des Vorsteuerabzugs, gerade wenn in 2022 mit der Installation begonnen wird und erst 2023 in Betrieb genommen wird.
Aber auch andere abrechnungstechnische Fragen bei Bau/Inbetriebnahme 2022/2023 sind interessant. Hier steckt oft der Teufel im Detail.


Gruß

Patrick Jane
PJ
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