Zahlung nach Lieferung, oder nach Erhalt der Rechnung?

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Zahlung nach Lieferung, oder nach Erhalt der Rechnung?, Vereinbarung; Zahlung nach Lieferung, doch meist liegt keine Rechnung vor!
Guten Tag verehrte Forum - Mitglieder,

ich habe das folgenden Problem:

ein Unternehmen welches mich beliefert, hat mit uns die Zahlungsbedingeungen

" Zahlung 3 Tage nach Lieferung"

vereinbart.
Allerdings erhalte ich die Rechnung nie nach drei Tagen, sondern meist nach einer Woche, also viele zu spät. Aus diesem Grund berechnet mir der Lieferant jetzt Zinsen mit der Begründung, dass ich die Zahlungsbedingungen nie einhalte.
Nach meinem Dafürhalten kann ich erst Zahlen wenn ich die Rechnung habe, da ich diese ja auch einbuchen muß.
Ist diese Überzeugung richtig? oder besteht der Anspruch auf Zahlung auch ohne das mir eine Rechnung vorliegt? :|
Hallo,

grundsätzlich wird erst gezahlt wenn eine ordentliche Rechnung vorliegt. Dieses ist vor allem wichtig um die VSt geltend zu machen.  Dieser Grundsatz ist aber nur ein ungeschriebenens Gesetz.

Allerdings ist es natürlich möglich die Zahlungsbedingungen zu ändern. Wenn bei Ihnen die Bedingung so geändert wurde dann müssen Sie auch so zahlen. Hierbei kann man nur sagen "selbst schuld wenn man so etwas unterschreibt" . Sie kommen nach dieser Vereinbarung automatisch in Verzug wenn Sie nach drei Tagen nicht gezahlt haben. Deshalb ist der Lieferant berechtigt die Zinsen zu berechnen.
Laut UStG § 14 (2) 1 hat die Rechnungsstellung bis 6 Monate nach Ausführung  der Lieferung oder Leistung zu erfolgen. Dieses allein spricht auch dafür, dass es rechtlich in Ordnung ist die Rechnung erst später zu stellen.
Tatsächlich wiederspricht sich hier die Rechtlich Zahlungsverpflichtung mit dem GoB. Aber das ist ja oft so.

Sie sollten sich mal die Frage stellen "Wer ist hier eigentlich Kunde?". Ich als Kunde sollte eigentlich genug Macht haben um meinen Liefaranten zu ordentlichen Abwicklungen zu bewegen.

Grüße
Hallo savoy,

ich schließ mich gws an, bei so einer Zahlungsfrist sollte es dem Lieferanten möglich sein, bei Lieferung auch eine Rechnung beizulegen. Ich würde dies so nicht akzeptieen und den Lieferanten dazu zwingen, entweder eine Rechnung sofort beizulegen oder die Frist beginnt mit Eingang der Rechnung.

Sowas hab ich noch nie gehört :o  muss man erst selber eine Rechnung erstellen um auf die korrekte Rechnungssumme zu kommen.
Was ein Quatsch.

Guß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
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