Ja, aber der Zeitwert ist niedriger als die AHK.
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13.12.2017 11:29:31
Das ist doch keine Kapitalerhöhung! Wenn ich als Holding Beteiligungen kaufe und verkaufe, dann kann ich doch eine Beteiligung die ich als alleiniger Inhaber der Holding privat gekauft habe, in meine Holding einlegen (zum Beispiel als Finanzanlage ins Anlagevermögen, wenn ich die Beteiligung langfristig halten will). Noch mal die Fakten:
X ist alleiniger Inhaber und GF der Y Holding. Die Y-Holding ist nur zur Vermögensverwaltung da, (Aktien kaufen u. verkaufen, Firmenanteile kaufen u. verkaufen). X kauft privat einen Anteil am Unternehmen Z in 2015. Nach zwei Jahren beschließt X den Anteil Z in seine Y-Holding einzulegen (z. B. ins Anlagevermögen). Meine Lösung: X macht mit Y einen Kaufvertrag über den Anteil an Z und verkauft den Anteil an Y zum AHK-Wert. Da X der alleinige Inhaber der Y-Holding ist,reicht ein normaler Kaufvertrag, ohne notarielle Beglaubigung. So ok? |
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13.12.2017 08:24:35
Die Firma ist eine Holding, die bereits Beteiligungen hält. Der Inhaber ist alleiniger Inhaber der Holding. Er hat die Firmenanteile privat gekauft und nicht über seine Holding. Jetz twill er sie dort einlegen. Ich denke klar ist, dass er einen Kaufvertrag mit der Holding aufsetzen muss. Klar ist jetzt auch, die Anteile gehen mit AHIK ins Betriebsvermögen der Holding. Aber muss er den Vertrag notariell beglaubigen lassen? Er schließt den Vertrag ja quasi mit sich selbst ab.
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11.12.2017 10:37:16
Guten Morgen zusammen!
Folgendes Problem habe ich: Mein Chef hält als Privatmann Firmenanteile eines Unternehmens seit 2015. Er will diese nun in das Betriebsvermögen seines Unternehmens überführen. Was muss ich hierfür tun? Brauche ich einen notariell beglaubigten Kaufvertrag? Mit welchem Wert wird der Anteil eingelegt (Zeitwert, oder AHK)? Danke für die Hilfe! Gruß Jürgen |
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