Hallo Ihr Lieben,
ein Bekannter hat mich gefragt, ob ich vielleicht nebenbei seine Buchhaltung machen könnte. Also nur die laufenden Buchungen und die Jahresabschlussbuchungen. Den Abschluss macht er selber und die Erklärungen natürlich auch. Die Unterlagen sind chaotisch und einige Geschäftsvorfälle suspekt.
Kann mir jemand sagen, in wie weit ich mich damit in die Haftung begebe? Arbeite ich dann immer noch weisungsgebunden? Er will mich dafür in der Zeit auf 400,- €-Basis einstellen. Geht das eigentlich klar, wenn ich noch ne versicherungpflichtige Stelle habe.
Gibt es dazu irgendwelche Gesetzesgrundlagen, was die Haftung einer Buchhaltungskraft anbelangt?
Ich hoffe auf euren Rat und danke euch schon mal recht herzlich!!!
LG
die Ponschie
ein Bekannter hat mich gefragt, ob ich vielleicht nebenbei seine Buchhaltung machen könnte. Also nur die laufenden Buchungen und die Jahresabschlussbuchungen. Den Abschluss macht er selber und die Erklärungen natürlich auch. Die Unterlagen sind chaotisch und einige Geschäftsvorfälle suspekt.
Kann mir jemand sagen, in wie weit ich mich damit in die Haftung begebe? Arbeite ich dann immer noch weisungsgebunden? Er will mich dafür in der Zeit auf 400,- €-Basis einstellen. Geht das eigentlich klar, wenn ich noch ne versicherungpflichtige Stelle habe.
Gibt es dazu irgendwelche Gesetzesgrundlagen, was die Haftung einer Buchhaltungskraft anbelangt?
Ich hoffe auf euren Rat und danke euch schon mal recht herzlich!!!
LG
die Ponschie