Hallo Chipsy.
Nein, das ist nicht egal:
Wirtschaftsgüter, die selbstständig nutzbar sind (z.B. PC-unabhängiger Kopierer) und deren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter 150 € liegen, werden auf ein Aufwandskonto gebucht.
Wirtschaftsgüter, die nicht selbstständig nutzbar sind (z.B. Drucker), werden auf ein Anlagenkonto gebucht und über die entsprechende Nutzungsdauer abgeschrieben - unabhängig davon, was sie gekostet haben.
Aber nur, wenn es sich um selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter handelt.
Die Konten 670 und 6262 sind wahrscheinlich "überflüssig" geworden. Der Grund, warum die immer noch im Kontenrahmen zu finden sind, wird wohl darin liegen, dass für Wirtschaftsgüter, die vor dem 31.12.2007 angeschafft wurden, noch die alten Regelungen gelten.
Hallo Kai1.
Es gibt keine Rechtsquelle mehr dafür, weil die 60 € Regelung zum 01.01.2008 abgeschafft wurde. Wenn du die alte Richtlinie meinst, brauchst du nur die erste Seite dieses Beitrages zu lesen.
Gruß
Sunny :wink:
Zitat |
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chipsy quote: alles unter 150,00 EUR netto buche ich auf Aufwandskonto, egal ob selbständig nutzbar oder nicht |
Wirtschaftsgüter, die selbstständig nutzbar sind (z.B. PC-unabhängiger Kopierer) und deren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter 150 € liegen, werden auf ein Aufwandskonto gebucht.
Wirtschaftsgüter, die nicht selbstständig nutzbar sind (z.B. Drucker), werden auf ein Anlagenkonto gebucht und über die entsprechende Nutzungsdauer abgeschrieben - unabhängig davon, was sie gekostet haben.
Zitat |
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chipsy quote: über 150,00 EUR auf GWG Konto 0675 im SKR04 |
Zitat |
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chipsy quote: nun meine Frage was wird in DATEV auf das Konto 0670 GWG gebucht? |
Hallo Kai1.
Es gibt keine Rechtsquelle mehr dafür, weil die 60 € Regelung zum 01.01.2008 abgeschafft wurde. Wenn du die alte Richtlinie meinst, brauchst du nur die erste Seite dieses Beitrages zu lesen.
Gruß
Sunny :wink: