Sehr geehrte Forenmitglieder,
Ich möchte einen immaterialen Vermögensgegenstand im Rahmen eines Sachdarlehens verleihen, ähnlich einer Wertpapierleihe.
Der Vermögensgegenstand ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert. Der tatsächliche Marktwert ist höher. Somit bestehen stille Reserven.
Auf zahlreichen anderen Internetseiten wird beschrieben, dass bei der Verleihe der Vermögensgegenstand ausgebucht und durch eine Forderung ersetzt wird, die gleich hoch angesetzt ist, wie der ausgebuchte Vermögensgegenstand. Es wird oft explizit erwähnt, dass eine Aufdeckung stiller Reserven nicht stattfindet.
Beim Entleiher hingegen wird der Vermögensgegenstand sowie die Rückgabeschuld nach aktuellen Marktwert, also höher bewertet.
Was jedoch nie erwähnt bzw. beschrieben wurde ist, wie es sich bei der Rückzahlung verhält. Die Forderung des Verleihers sollte dann wieder durch den Vermögensgegenstand ersetzt werden. Die Frage ist in welcher Höhe dieser dann bilanziert wird: Immer noch zu den ursprünglichen Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten oder zum aktuellen Marktwert?
Das große Problem bei letzterem Sachverhalt wäre, dass beim Verleiher durch die Aufdeckung der stillen Reserven eine Steuerschuld entstehen würde, obwohl dieser die Vermögensgegenstände nicht verkauft hat, der Gewinn also nicht realisiert wurde.
Ich möchte einen immaterialen Vermögensgegenstand im Rahmen eines Sachdarlehens verleihen, ähnlich einer Wertpapierleihe.
Der Vermögensgegenstand ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert. Der tatsächliche Marktwert ist höher. Somit bestehen stille Reserven.
Auf zahlreichen anderen Internetseiten wird beschrieben, dass bei der Verleihe der Vermögensgegenstand ausgebucht und durch eine Forderung ersetzt wird, die gleich hoch angesetzt ist, wie der ausgebuchte Vermögensgegenstand. Es wird oft explizit erwähnt, dass eine Aufdeckung stiller Reserven nicht stattfindet.
Beim Entleiher hingegen wird der Vermögensgegenstand sowie die Rückgabeschuld nach aktuellen Marktwert, also höher bewertet.
Was jedoch nie erwähnt bzw. beschrieben wurde ist, wie es sich bei der Rückzahlung verhält. Die Forderung des Verleihers sollte dann wieder durch den Vermögensgegenstand ersetzt werden. Die Frage ist in welcher Höhe dieser dann bilanziert wird: Immer noch zu den ursprünglichen Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten oder zum aktuellen Marktwert?
Das große Problem bei letzterem Sachverhalt wäre, dass beim Verleiher durch die Aufdeckung der stillen Reserven eine Steuerschuld entstehen würde, obwohl dieser die Vermögensgegenstände nicht verkauft hat, der Gewinn also nicht realisiert wurde.