Hallo, ich bin neu hier und bräuchte ein wenig Unterstützung bei meiner EÜR, da ich (noch) kein Buchungsprofi bin.
Ich halte Seminare ab und vermittle Arbeitslose in den ersten Arbeitsmarkt. Da die erste Tätigkeit umsatzsteuerbefreit ist, die zweite jedoch umsatzsteuerpflichtig, verlangt das Arbeitsamt, dass ich für 2009 zwei Einnahmenüberschussrechnungen abgebe.
Nun habe ich mir 2009 einen Firmenwagen angeschafft, den ich für Seminare, Vermittlungen und auch privat nutze (2009: 31%, 8%, 61%). Muss ich den Firmenwagen nun gemäß gefahrener Kilometer (aus meinem Fahrtenbuch) als Anlagenkauf prozentual aufteilen oder ordne ich den PKW dem Betriebsteil zu, in dem er hauptsächlich genutzt wird?
Letzteres erscheint mir als die sinnigere Lösung, aber gibt es dann irgendwelche „Transfer“-Konten, die es dann erlauben, den Anteil von der EÜR zur anderen zu verschieben? Kann ich die Vorsteuer für den 8%igen Anteil geltend machen?
Ich benutze für meine Buchungen den Kontenrahmen EKR03.
Ich wäre dankbar, wenn mir jemand helfen könnte.
Ich halte Seminare ab und vermittle Arbeitslose in den ersten Arbeitsmarkt. Da die erste Tätigkeit umsatzsteuerbefreit ist, die zweite jedoch umsatzsteuerpflichtig, verlangt das Arbeitsamt, dass ich für 2009 zwei Einnahmenüberschussrechnungen abgebe.
Nun habe ich mir 2009 einen Firmenwagen angeschafft, den ich für Seminare, Vermittlungen und auch privat nutze (2009: 31%, 8%, 61%). Muss ich den Firmenwagen nun gemäß gefahrener Kilometer (aus meinem Fahrtenbuch) als Anlagenkauf prozentual aufteilen oder ordne ich den PKW dem Betriebsteil zu, in dem er hauptsächlich genutzt wird?
Letzteres erscheint mir als die sinnigere Lösung, aber gibt es dann irgendwelche „Transfer“-Konten, die es dann erlauben, den Anteil von der EÜR zur anderen zu verschieben? Kann ich die Vorsteuer für den 8%igen Anteil geltend machen?
Ich benutze für meine Buchungen den Kontenrahmen EKR03.
Ich wäre dankbar, wenn mir jemand helfen könnte.