Hallo!
Ich befinde mich in Wohlverhaltensphase einer abgeschlossenen Insolvenz.
Mein Arbeitgeber überweist einen Teil meines Gehalts direkt auf das Anderkonto der Insolvenzverwalterin.
Ich habe die Erlaubnis, mein Gewerbe als Nebengewerbe weiterzuführen. Da dies auch zum Zeitpunkt der
Antragstellung bestand und ich vorher hauptberuflich Selbständig war, wird die Insolvenz im Sinne einer Regelinsolvenz durchgeführt.
Nun ist es so, dass mein Einkommen durch nicht selbständige und selbständige Tätigkeit aufgerechnet wird und dadurch
Beträge entstehen, die ich zusätzlich zur Gehaltspfändung an die Insolvenzverwalterin abführe. Da es sich ja um eine Regelinsolvenz
handelt, müsste ich dies ja eigentlich von dem Geschäftskonto tun.
Die Frage ist jetzt, wie ich dies in der EÜR berücksichtige. Handelt es sich hierbei um einen außerordentlichen Aufwand oder gar um eine
Privatentnahme, da ich diese Auszahlung ja nun nicht mehr einem Geschäftsvorfall zuordnen kann?
Dankbar für Hinweise.
Beste Grüße MS
Ich befinde mich in Wohlverhaltensphase einer abgeschlossenen Insolvenz.
Mein Arbeitgeber überweist einen Teil meines Gehalts direkt auf das Anderkonto der Insolvenzverwalterin.
Ich habe die Erlaubnis, mein Gewerbe als Nebengewerbe weiterzuführen. Da dies auch zum Zeitpunkt der
Antragstellung bestand und ich vorher hauptberuflich Selbständig war, wird die Insolvenz im Sinne einer Regelinsolvenz durchgeführt.
Nun ist es so, dass mein Einkommen durch nicht selbständige und selbständige Tätigkeit aufgerechnet wird und dadurch
Beträge entstehen, die ich zusätzlich zur Gehaltspfändung an die Insolvenzverwalterin abführe. Da es sich ja um eine Regelinsolvenz
handelt, müsste ich dies ja eigentlich von dem Geschäftskonto tun.
Die Frage ist jetzt, wie ich dies in der EÜR berücksichtige. Handelt es sich hierbei um einen außerordentlichen Aufwand oder gar um eine
Privatentnahme, da ich diese Auszahlung ja nun nicht mehr einem Geschäftsvorfall zuordnen kann?

Dankbar für Hinweise.
Beste Grüße MS