Hallo liebe Leute, Reine Katastrophe für eine Praktikantin, die in alles eindringen möchte Unser Steuerberater hat uns die Bilanzen richtig (hoffe ich) erstellt. Bei uns in Lexware wurden aber die Werte (drei Jahre lang ) nicht berücksichtigt und nicht korrigiert. Jetzt haben wir das, was wir haben - einen riesengroßen Unterschied zwischen unseren Werten und letzter Bilanz. Ich kämpfe mich durch, um zu finden, wo die Probleme liegen. Teilweise habe ich schon die Bilanzen und unsere Buchführung analysiert und bin bereit, erste Buchungssätze zu bilden.
Jetzt meine großen Fragen: 1. Darf man überhaupt solche großen Korrekturen durch die Jahre machen? (Jahresabschluss vom Steuerberater 2008 -> übertragen zu 2009) 2. Wie soll ich die Buchungssätze nennen (Bilanzkorrekturen?) 3. Gibt es bestimmte Konten für Bilanzkorrekturen. Oder muss ich jeden Fehler einzeln berichtigen? Oder WIE?
So sieht es ungefähr aus (SKR04)
Vielen Dank, wenn jemand so nett und mutig war, mein Thema bis zum Ende zu lesen
ich vermute in den ganzen Jahren wurden Saldenvorträge vorgenommen ohne die jemals mit den Bilanzen des Stb. abzustimmen, somit kommen manche Differenzen eventuell noch aus früheren Jahren.
Du kannst nun definitiv nicht diese Differenzen im Jahr 2009 durch Umbuchungen ausgleichen.
Was du kannst ist die EB-Werte zum 01.01.09 der Bilanz 2008 des Stb. anpassen und für den Abschluss 2009 vom Stb. eine Umbuchungsliste anfordern (wenn er diese zu Verfügung stellen kann). Die bucht man dann im Jahr 2009 nach und führt dann den Saldenvortrag durch. Danach sollten auch die Bilanzen wieder identisch sein.
Gruß
Andreas
Mal verliert man :( ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Ansimi quote: ich vermute in den ganzen Jahren wurden Saldenvorträge vorgenommen ohne die jemals mit den Bilanzen des Stb. abzustimmen, somit kommen manche Differenzen eventuell noch aus früheren Jahren.
Ja, genau
Zitat
Du kannst nun definitiv nicht diese Differenzen im Jahr 2009 durch Umbuchungen ausgleichen.
Darf ich nicht so ungefähr machen: Korrektur zur Buchung vom 23.01.2008 Beleg Nr.40 Beiträge IHK wurde so gebucht: Kreditor 70001 IHK an 1800 Bank mit 128,00 € und auf dem Konto Kreditor 70001 IHK geblieben und ich möchte so korrigieren: 6420 Beiträge an Kreditor 70001 IHK
Ich verstehe, dann wird es als Aufwand für dieses Jahr gebucht, obwohl der Aufwand zum vorigen Jahr gehört ... Aber dieser Betrag (128 €) wurde weder von uns noch vom Steuerberater berücksichtigt, und Aufwand für 2008 stimmt in Lexware und Bilanz überein.
okay, so ein Fehler muss natürlich korrigiert werden. :wink:
Wenn das Jahr 2008 abgeschlossen ist und der Steuerbescheid nicht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen ist, dann buchst du den fehlerhaften Kreditor aus 2008 mit dem Kto. "periodenfr. Aufwendungen" aus.
Sollte der Steuerbescheid unter Vorbehalt der Nachprüfung ergangen sein, dann wäre der Steuerfall aus 2008 noch offen und die Korrektur muss in 2008 vorgenommen werden, dazu solltest du dich dann aber mit deinem Stb. zusammensetzen.
Gruß
Andreas
Mal verliert man :( ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Ansimi quote: Wenn das Jahr 2008 abgeschlossen ist und der Steuerbescheid nicht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen ist, dann buchst du den fehlerhaften Kreditor aus 2008 mit dem Kto. "periodenfr. Aufwendungen" aus.
Das Jahr 2008 ist abgeschlossen. Im Steuerbescheid steht nur, dass er nach § 165 Abs. 1 Satz 2 AO teilweise vorläufig ist. Ich habe gelesen, dass generell Steueranmeldungen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehen.
Von unserer Seite gibt es keine Ansprüche auf eine Steuersenkung. Diese Korrekturen möchte ich nur darum vornehmen, um unsere EB-Werte der Bilanz des Steuerberaters anzupassen. Und ruhig schlafen mit Gefühl, dass alles in Ordnung ist
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