Hui.... super.
Danke für die vielen + detailierten Antworten.
Werd ich es wohl in den Pool packen müssen und die nächsten 5 Jahre abschreiben

Aber den Pool finde ich SO garnicht schlecht. Ich hab bei Firmeneröffnung mein Büro mit Schränke ausgestattet. Die Teile hab ich jetzt noch auf'n Radar weil die ja über 10 Jahre abgeschrieben werden müssen.
Da wäre die Pool-Regelung dann nicht schlecht gewesen.
Und wenn es in 2010 dann wieder die alte Reglung gibt... dann bin ich mir sicher, das man nicht beides einsetzen kann.
Also Dinge, die über 5 Jahre abgeschrieben werden müssen => ab in den Pool.
Ansonsten als normales GWG abschreiben.
Habt Dank !!!
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Zitat |
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Updates kannst du nicht zu den AK zählen sondern musst diese in den Aufwand legen. |
Was meinst du damit ?
Sofortabschreibung ? Also:
4855 Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter
oder
4860 Abschreibung auf aktivierte, geringwertige Wirtschaftsgüter
4860 hört sich für mich an, als wenn ich es über 3 Jahr Abschreiben müsste. Allerdings "gefällt" mir hier das Wort "aktivierte" recht gut. Denn Software ist ja zwangsmässig aktiviert, sobald es im Einsatz kommt.