Hallo,
danke für deine Mühe.
Nun müssen wir allerdings noch unterscheiden zwischen Anzahlungen wo die Leistung bereits erfolgt ist ( wie bei mir ) oder Anzahlungen als Vorschuß auf die zu erbringende Leistung. Denke, ich zumindest. Ich habe da immer wieder Unterscheidungen gefunden. Die betrafen aber keine Bauleistungen.
Bei den 10% Sicherheitseinbehalt in der aktuellen Situation ist evtl. zu beachten, daß dies nicht der Sicherheitseinbehalt ist den man üblicherweise bei der Schlußrechnung einbehält und erst bezahlt, wenn die Gewährleistung nach Jahren abgelaufen ist. Diese beträgt bei mir dann auch wie meist üblich 5%. Aber das kommt dann erst noch und da steht ja dann auch, damit der Leistenden nicht über Jahre die Umsatzsteuer vorleisten muss, ist die erst fällig, wenn der Kunde dann die 5% bezahlt hat. Das wäre meiner Ansicht nach aber erst der Fall bei der Schlußabrechnung. Die 10% werden jetzt vermutlich einbehalten, damit die immer schön weiter machen, weil die Leistung die bisher erbracht wurde, ja bereits von mir bezahlt wurde. Die sind dann aber meiner Kenntnis nach bei der Schlußabrechnung zur Zahlung fällig. So habe ich das auch dem Sachbearbeiter des FA gegenüber erläutert.
Mal sehen, was da nun bei heraus kommt.
Ja, schade, daß man dann als Laie nicht an alles heran kommt. Aber das ist ja wohl überall so. Ich habe auch einen Zugang auf das Xentry von Daimler Benz ( Ersatzteil- und Reparaturdatenbank ). Hat ja auch nicht jeder.
Grüße
Tom
danke für deine Mühe.
Nun müssen wir allerdings noch unterscheiden zwischen Anzahlungen wo die Leistung bereits erfolgt ist ( wie bei mir ) oder Anzahlungen als Vorschuß auf die zu erbringende Leistung. Denke, ich zumindest. Ich habe da immer wieder Unterscheidungen gefunden. Die betrafen aber keine Bauleistungen.
Bei den 10% Sicherheitseinbehalt in der aktuellen Situation ist evtl. zu beachten, daß dies nicht der Sicherheitseinbehalt ist den man üblicherweise bei der Schlußrechnung einbehält und erst bezahlt, wenn die Gewährleistung nach Jahren abgelaufen ist. Diese beträgt bei mir dann auch wie meist üblich 5%. Aber das kommt dann erst noch und da steht ja dann auch, damit der Leistenden nicht über Jahre die Umsatzsteuer vorleisten muss, ist die erst fällig, wenn der Kunde dann die 5% bezahlt hat. Das wäre meiner Ansicht nach aber erst der Fall bei der Schlußabrechnung. Die 10% werden jetzt vermutlich einbehalten, damit die immer schön weiter machen, weil die Leistung die bisher erbracht wurde, ja bereits von mir bezahlt wurde. Die sind dann aber meiner Kenntnis nach bei der Schlußabrechnung zur Zahlung fällig. So habe ich das auch dem Sachbearbeiter des FA gegenüber erläutert.
Mal sehen, was da nun bei heraus kommt.
Ja, schade, daß man dann als Laie nicht an alles heran kommt. Aber das ist ja wohl überall so. Ich habe auch einen Zugang auf das Xentry von Daimler Benz ( Ersatzteil- und Reparaturdatenbank ). Hat ja auch nicht jeder.
Grüße
Tom