Buchungsfall für Buchungssatz

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
[ geschlossen ] Buchungsfall für Buchungssatz
Hallo,

wir hatten gestern einen kleinen Test, und da war eine Aufgabe, den Geschäftsfall zu folgendem Buchungssatz darzustellen: Rückstellung an Mietaufwand

Dazu fällt mir einfach nichts ein. Könnt Ihr mir weiterhelfen?
Abend  :wink:   Hm, vielleicht sowas (ist aber nur eine Idee)

Die Firma hat ein Gebäude gemietet und Flächen  untervermietet. Dieser Mieter zieht jetzt aus, (Phantasie ist gefragt  :lol: ) und die Fläche steht jetzt auf unbestimmte Zeit leer, bis wieder ein neuer Mieter einzieht.

Dir fehlen jetzt monatlich 10.000 Euro Miete auf unbestimmte Monate, da du aber im nächsten Jahr die Miete wieder im vorraus überweisen musst, bildest du jetzt eine Rückstellung in entsprechender Höhe um den Verlust auszugleichen. (Drohverlustrückstellung)

Lg

Sroko
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Müsste dafür aber nicht die Rückstellung im Haben sein?
Hallo Zusammen,

Zitat
sroko quote:
Drohverlustrückstellung)
Handelsrechtlich in Ordnung aber steuerrechtl. gem § 5 (4a) EStG verboten, also vermute ich wird das in der Prüfung nicht gemeint sein.

Rückstellungen sind Vbk. für das lfd. Geschäftsjahr dessen genaue Höhe aber noch unbekannt ist.
Zitat
selinee quote:
Müsste dafür aber nicht die Rückstellung im Haben sein?
Das stimmt! Wenn ich ehrlich bin, hätte es aber genauso wie sroko übersehen, wenn du es nun nicht geschrieben hättest.

Somit wurde hier hier eine Rückstellung aufgelöst, über eine noch zu zahlende Miete aus dem Vorjahr dessen Höhe bei der Bilanzerstellung noch nicht genau ersichtlich war. Dabei erfolgte dann die Bezahlung der Miete mit folgender Buchung Miete an Bank und anschließender Auflösung der RS Rückstellung an Miete.
(Schulaufgaben, immer wieder ein Rätsel und Praxisfremd)

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Dann habe ich für mich aber immer noch ein Problem.

Wir haben gelernt, dass man die Rückstellungen ganz am Schluss bucht, und dann die Aufwandskonten für das "alte" Jahr geschlossen werden.

Im neuen Jahr kann ich ja dann bei der Auflösung nicht an dieses Aufwand-Konto buchen, da der AUfwand in der Vorperiode angefallen ist und daurch periodenfremd.

Laut Skript richtig wäre zu buchen an:

Mietaufwand an Rückstellung Mietaufwand

Und wenn es dann Beleg gibt und gezahlt wird :

Rückstellung Mietaufwand an Bank
Da hast du und dein Skript vollkommen recht, deshalb find ich die Aufgabe auch komisch und Praxisfremd.

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Zitat
selinee quote:
Müsste dafür aber nicht die Rückstellung im Haben sein?

Sorry natürlich ! War schon spät   :|

Ja Selinee ! Mit deinem Buchungssatz liegst du grundsätzlich richtig.

"Laut Skript richtig wäre zu buchen an:

Mietaufwand an Rückstellung Mietaufwand

Und wenn es dann Beleg gibt und gezahlt wird :

Rückstellung Mietaufwand an Bank "
 


Natürlich könnte man den Fall "weiterspinnen" und dann halt Auflösen, wenns soweit ist....

Man kann  die Drohverlustrückstellung auch direkt auf dem Aufwandskonto verrechnen.
Also du buchst ganz normal den Aufwand ein im Soll und dann löst du die Rückstellung auf und buchst im Aufwand haben die Rückstellung gegen.

Also

Mietaufwand an Verbindlichkeiten LuL
Rückstellung an Mietaufwand

Somit hast du deine Buchung  :D (Wird auch so im Schmolke Deitermann REchnugswesen "gelehrt")

@Ansimi

Du hast Recht mit der Drohverlustrückstellung !  :)
Die ist im ESTG verboten. Aber das hilft ja trotzdem nicht dagegen, da sie in der Handelsbilanz  gebildet werden muss.


LG

Maik
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Danke für die vielen Antworten. Langsam bekomm ich ein klareres Bild.

Verstosse ich nicht gegen den Grundsatz "keine Buchung ohne Beleg", wenn ich eine Verbindlichkeit buche, obwohl ich noch keine Rechnung vorliegen habe?

Dachte genau für den Fall hab eich ja als "Ersatz" die Rückstellungen.
Hallo,

Das Beispiel von mir meinst du ? Das buchst du ja auch erst, wenn dann die Miete fällig wird und du
diese zahlst.

"Mietaufwand an Verbindlichkeiten LuL
Rückstellung an Mietaufwand "

du könnstest natürlich auch gleich buchen

"Mietaufwand an Bank
Rückstellungen an Mietaufwand"

Kommt dann aufs gleiche raus.
Wenn du eine Miete buchst hast du ja eigentlich nie einen Beleg, außer den ursprünglichen Mietvertrag.
Dann musst du dich halt auf den berufen. Da steht dann schon drin wann zu zahlen ist.

Lg

Sroko
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Seiten: 1
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (1 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):
Anzeige
Nützliche Excel-Tools

Diagramme_Charts_pm_chormail@hotmail-com_B347361660_290px.jpg

Excel Dashboard Baukasten für das Projektmanagement
Zahlreiche fertig vorbereitete Module, Grafiken und Übersichten, die leicht individuell angepasst und zu beliebigen Dashboards für Präsentationen, Reporting oder das Projektcontrolling zusammengestellt.... mehr Infos >>

Preiskalkulation für Produkte u. Dienstleistungen

Branchenübergreifende Excel-Vorlagen zur einfachen Preiskalkulation und Angebotskalkulation für Selbständige. Separate Vorlagen für Produktgeschäft und Dienstleistungen (Stundensatzkalkulator). Preis- und Angebotskalkulation für Selbständige. mehr Infos >>

Excel-Projektmanagement-Paket

Professionelle Excel-Vorlagen für Ihr Projektmanagement Dieses Vorlagen-Paket enthält insgesamt 9 verschiedene Excel-Dateien für die Projektplanung und das Projektmanagement. Alle Dateien sind einfach zu bedienen, können vom Nutzer beliebig angepasst werden. mehr Infos >>

Weitere Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Stellenanzeigen

Kfm. Mitarbeiter/in im Rechnungswesen (m/w/d)
Die GROTH-GRUPPE und ihre Baugesellschaften sind Komplettanbieter für das Bauen im Norden. Regionale Präsenz verbunden mit der Leistungsfähigkeit der gesamten Gruppe ist unsere Stärke. Wir erbringen mit über 400 Mitarbeitern Bauleistungen für jeden Bedarf aus einer Hand. Mehr Infos >>

Data Analyst (m/w/d)
Die Richard Ditting GmbH & Co. KG ist ein Bauunternehmen mit Sitzen in Rendsburg und Hamburg. Als Generalunternehmer und -übernehmer sowie Projektentwickler gestalten wir den gesamten Lebenszyklus von Immobilien. Wir realisieren komplette Quartiere, Ensembles sowie einzelne Wohn- und Geschäftsgeb... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter:in Finanzbuchhaltung (m/w/d)
Projekte von struktur­politischer Bedeutung umsetzen, Grundlagen für die dynamische Entwick­lung eines moder­nen Wirtschafts- und Techno­logie­stand­ortes schaffen – dies sind die Aufgaben der Landes­ent­wicklungs­gesell­schaft Thüringen mbH. Wir ent­wickeln, erschließen und vermarkten gewerblich... Mehr Infos >>

Lead Financial Analyst/Senior Controller (m/w/d)
Die WIRTGEN GROUP ist ein international tätiger Unternehmensverbund der Baumaschinenindustrie. Zur WIRTGEN GROUP gehören die traditionsreichen Produktmarken WIRTGEN, VÖGELE, HAMM, KLEEMANN und BENNINGHOVEN mit ihren Stammwerken in Deutschland sowie lokale Produktionsstätten in Brasilien, China un... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter*in Buchhaltung
Wir sind eines von 84 Instituten und Forschungs­stellen der Max‑Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. Unser Schwerpunkt liegt in der Grundlagen­forschung. Gegenwärtig sind unsere rund 270 Mitarbeiter*innen in vier Abteilungen und zwei Max‑Planck-Forschungs­gruppen aufgeteilt.... Mehr Infos >>

Controller*in – Forschungsinstitut
Die Fraunhofer-Gesellschaft (www.fraunhofer.de) betreibt in Deutschland derzeit 76 Institute und Forschungs­einrichtungen und ist eine der führenden Organisationen für anwendungsorientierte Forschung. Rund 32 000 Mitarbeitende erarbeiten das jährliche Forschungsvolumen von 3,4 Milliarden ... Mehr Infos >>

Abteilungsleiter:in Controlling Digitalisierung
Nachhaltig. Digital. Regional – die Stadtwerke Lübeck Gruppe ist der führende kommunale Anbieter für alle Dienstleistungen rund um Energie, Digitalisierung, Mobilität und Infrastruktur. Mit unseren leistungsfähigen Produkten verbinden wir Lebenswelten, vernetzen Menschen und Unternehmen, fördern ... Mehr Infos >>

Buchhaltungsfachkraft Debitoren / Accountant (m/w/d)
Als einer der bedeutendsten Messeveranstalter der Welt steht die Messe München für faszinierende Erlebnisse und inspirierende Begegnungen. Auf unseren mehr als 90 Fachmessen im In- und Ausland bieten wir Begegnungsplattformen, auf denen man aus nächster Nähe Innovationen und die Welt von morgen e... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-2.jpg       
Die E-Rechnung ist ab 2025 Pflicht: Tipps zur Umsetzung!
Ab 1.1.25 gelten zahlreiche gesetzliche Neuregelungen zur Umsetzung der E-Rechnung im B2B-Bereich. Bei der Umsetzung gibt es aber häufig noch viele Detail- und Praxisfragen. Im Webinar der Haufe Akademie erhalten Sie einen Überblick über alle wesentlichen Neuerungen und Anwendungshinweise zur neuen E-Rechnungspflicht.  Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Kostenverfolgung Bauprojekte

Kostenverfolgung-Bauprojekte.jpg
Mit diesem einfachen Excel-Tool lässt sich die Kostenverfolgung für Bauprojekte leicht gestalten. Sie pflegen separate Listen für das Budget, Hauptaufträge, Nachträge, erwartete Kosten und Rechnungen und bekommen diese Kosten in einer Übersicht auf einem separaten Blatt nach Vergabeeinheiten und Kostengruppen zusammengefasst.

Jetzt hier für 20,- EUR downloaden >>
Nützliche Excel-Tools

Diagramme_Charts_pm_chormail@hotmail-com_B347361660_290px.jpg

Excel Dashboard Baukasten für das Projektmanagement
Zahlreiche fertig vorbereitete Module, Grafiken und Übersichten, die leicht individuell angepasst und zu beliebigen Dashboards für Präsentationen, Reporting oder das Projektcontrolling zusammengestellt.... mehr Infos >>

Preiskalkulation für Produkte u. Dienstleistungen

Branchenübergreifende Excel-Vorlagen zur einfachen Preiskalkulation und Angebotskalkulation für Selbständige. Separate Vorlagen für Produktgeschäft und Dienstleistungen (Stundensatzkalkulator). Preis- und Angebotskalkulation für Selbständige. mehr Infos >>

Excel-Projektmanagement-Paket

Professionelle Excel-Vorlagen für Ihr Projektmanagement Dieses Vorlagen-Paket enthält insgesamt 9 verschiedene Excel-Dateien für die Projektplanung und das Projektmanagement. Alle Dateien sind einfach zu bedienen, können vom Nutzer beliebig angepasst werden. mehr Infos >>

Weitere Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Excel-Tool zur Visualisierung eines Projektplans

Projektplan.png
Mit dem Excel-Tool zur Visualisierung eines Projektplans wird der Controller bei der Präsentation von Meilensteine oder Phasen bzw. Aktivitäten eines Projekts unterstützt. Die Abbildung erfolgt als Balkenplan (Bar Chart, Gantt-Diagramm) oder als Zeitstrahl. Mehr Informationen >>

PLC Preiskalkulations-Tool

Das PLC Preiskalkulations-Tool hilft Ihnen dabei das Produkt zum besten Preis zu verkaufen und die eigenen Kosten mit einzuplanen. Es bietet umfangreiche Eingabemöglichkeiten und Zuschlagssätze, um die bestehenden Kosten direkt mit einzubeziehen. Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Skript Kostenrechnung

Umfassendes Skript für Studenten, Auszubildende und angehende Bilanzbuchhalter zu allen prüfungsrelevanten Themen aus der Kosten- und Leistungsrechnung als ebook im pdf-Format. Auf 163 Seiten wird alles zum Thema Kostenrechnung ausführlich und verständlich sowie mit vielen Abbildungen und Beispielen erläutert.

Themen:

- Kostentheorie
- Aufgaben und Systeme der Kostenrechnung
- Vollkostenrechnung
- Teilkostenrechnung (Deckungsbeitragsrechnung)
- Plankostenrechnung
- Kurzfristige Erfolgsrechnung
- Prozesskostenrechnung
- Kalkulation im Handel

Zusätzlich zum Skript erhalten Sie umfangreiche Klausuraufgaben und Übungsaufgaben mit Lösungen! Preis 9,90 EUR Hier bestellen >>