Zitat |
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selinee quote: Müsste dafür aber nicht die Rückstellung im Haben sein? |
Sorry natürlich ! War schon spät
Ja Selinee ! Mit deinem Buchungssatz liegst du grundsätzlich richtig.
"Laut Skript richtig wäre zu buchen an:
Mietaufwand an Rückstellung Mietaufwand
Und wenn es dann Beleg gibt und gezahlt wird :
Rückstellung Mietaufwand an Bank "
Natürlich könnte man den Fall "weiterspinnen" und dann halt Auflösen, wenns soweit ist....
Man kann die Drohverlustrückstellung auch direkt auf dem Aufwandskonto verrechnen.
Also du buchst ganz normal den Aufwand ein im Soll und dann löst du die Rückstellung auf und buchst im Aufwand haben die Rückstellung gegen.
Also
Mietaufwand an Verbindlichkeiten LuL
Rückstellung an Mietaufwand
Somit hast du deine Buchung

(Wird auch so im Schmolke Deitermann REchnugswesen "gelehrt")
@Ansimi
Du hast Recht mit der Drohverlustrückstellung !
Die ist im ESTG verboten. Aber das hilft ja trotzdem nicht dagegen, da sie in der Handelsbilanz gebildet werden muss.
LG
Maik