Hallo an alle,
ich mache gerade erste Schritte im externen Rechungswesen. Bei der Erstellung eines Jahresabschluss bin ich auf ein Problem gestoßen, bei dem ich leider nicht weiter komme. Meine Recherchen haben mich leider auch nicht weitergebracht. Ich hoffe jemand von euch kann mir weiterhelfen.
Die Aufgabe lautet: Per 2.01.2016 werden ihrem Girokonto für das letzte Quartal 2015 Habenzinsen iHv 101€ (vernachlässigen Sie die Kapitalertragssteuer) gutgeschrieben und Sollzinsen iHv 91€ angelastet. Der Bilanzstichtag ist der 31.12.2015.
Nun zu meinen Fragen:
Wie lauten meine Buchungssätze? Werden die T- Konten dann direkt über die GuV abgeschlossen? Herrscht hier ein Saldierungsverbot? Und wenn ja wie wirkt es sich aus?
Und als Folgefrage, was ist zu tun, wenn man die Kapitalertragssteuer nicht vernachlässigen soll? Wie ermittelt man dann den Kapitalertrag? Und wie lauten die dazugehörigen Buchungssätze? Wird die KESt dann über die GuV oder über das EK abgeschlossen?
Weiß jemand Rat?
Liebe Grüße

ich mache gerade erste Schritte im externen Rechungswesen. Bei der Erstellung eines Jahresabschluss bin ich auf ein Problem gestoßen, bei dem ich leider nicht weiter komme. Meine Recherchen haben mich leider auch nicht weitergebracht. Ich hoffe jemand von euch kann mir weiterhelfen.
Die Aufgabe lautet: Per 2.01.2016 werden ihrem Girokonto für das letzte Quartal 2015 Habenzinsen iHv 101€ (vernachlässigen Sie die Kapitalertragssteuer) gutgeschrieben und Sollzinsen iHv 91€ angelastet. Der Bilanzstichtag ist der 31.12.2015.
Nun zu meinen Fragen:
Wie lauten meine Buchungssätze? Werden die T- Konten dann direkt über die GuV abgeschlossen? Herrscht hier ein Saldierungsverbot? Und wenn ja wie wirkt es sich aus?
Und als Folgefrage, was ist zu tun, wenn man die Kapitalertragssteuer nicht vernachlässigen soll? Wie ermittelt man dann den Kapitalertrag? Und wie lauten die dazugehörigen Buchungssätze? Wird die KESt dann über die GuV oder über das EK abgeschlossen?
Weiß jemand Rat?
Liebe Grüße
