Zitat |
---|
flo schreibt: Hallo,
eine kleine Nachfrage. Ich bin Freiberufler und meine Telefonrechnung kommt immer sehr spät. Für Dezember:
Rechnungsdatum 31.12.2021 Rechnungszugang 12.01.2022 Leistungsdatum 01.12.-31.12.2021
Ich mache EÜR (Soll-Versteuerung).
Dann kommt die Rechnung bereits in 2022 mit oben erwähnten Buchungssatz, oder? D.h. künftig halte ich mich wohl besser an das Eingangsdatum?
Liebe Grüße flo |
Als EÜR gilt für dich als allererstes eines: Wann habe ich die Rechnung bezahlt bzw. wann habe ich das Geld erhalten. Leistungsdatum kannst du da ignorieren, wenn du die Rechnung erst so spät erhältst, dann ist es ein Fall für 2022. Es gibt eine wichtige Ausnahme jedoch: Die 10 Tage Regel.
Wenn du die Telefonrechnung 10 Tage nach Jahresende bezahlst, dann gilt es noch für 2021. Wenn du z.B. Einzugsermächtigung für die Telefonrechnung hast und die das Geld schon am 08ten einziehen.
Dies gilt für alle regelmäßigen Zahlungen, grob gesagt alle Verträge wie Miete, Strom, Gas und interessanterweise auch die USt. Aber genau auf die 10 Tage achten; ab dem 11. Januar bist du im nächsten Jahr, selbst mit Fristverlängerung und dem besten Willen.
Und damit es noch richtig lustig kommt... die Anwendung hat keine Auswirkung auf die Umsatzsteuer. Also kommt die Vorsteuer 100% nach 2022.
Hoffe, ich konnte dich damit komplett verwirren

Sanity