..ich habe irgendwie ein Brett vorm Kopf:
in12/2010 Festsetzung KöSt/SolZ ca. 7.500 €
VZ KöSt/SolZ 2009: ca. 114.000 € (gebucht Kto. 2200 in 2009)
außerdem per 31.12.2009 gebucht: 6.200 € Forderungen gg FA (1502) an KöSt-VZ lfd. Jahr (2200), da VZ höher als erwarteter Steueraufwand
Die in 2009 quartalsweisen von den Guthabenzinsen einbehaltenen KESt/SolZ wurden beim Einbehalt auf das 1502 gebucht.
Wie buche ich die sich aus der Differenz aus Steuerfestsetzung abzgl. KEST/ZAST/SolZ abzgl. geleistete KöSt-VZ ergebene KöSt-Erstattung 2009+ in 2010?
Die in 2009 aktivierten 6.200 € muss ich ja irgendwie wieder "auflösen" - zumal diese Umbuchung zum 31.12.09 die tats. geleisteten VZ-Betrag gemindert hat.
Die Forderung gg FA aus dem Einbehalt der KESt/SolZ 2009 besteht ja nun auch nicht mehr, da diese ja gegen die Steuerfestsetzung gerechnet wurden - aber wie bekomme ich den diesen Betrag (ca. 26.000 €) vom Kto. Fo. ggüber FA runter?
Muss ich diesen Betrag buchen: Forderungen ggüber FA (1502) an Steuererstattungen Vorjahre (2287)?
Danke für eure Hilfe!! Hoffe, ich habe mich nicht zu umständlich ausgedrück? aber ich steh total auf dem Schlauch
jawe
in12/2010 Festsetzung KöSt/SolZ ca. 7.500 €
VZ KöSt/SolZ 2009: ca. 114.000 € (gebucht Kto. 2200 in 2009)
außerdem per 31.12.2009 gebucht: 6.200 € Forderungen gg FA (1502) an KöSt-VZ lfd. Jahr (2200), da VZ höher als erwarteter Steueraufwand
Die in 2009 quartalsweisen von den Guthabenzinsen einbehaltenen KESt/SolZ wurden beim Einbehalt auf das 1502 gebucht.
Wie buche ich die sich aus der Differenz aus Steuerfestsetzung abzgl. KEST/ZAST/SolZ abzgl. geleistete KöSt-VZ ergebene KöSt-Erstattung 2009+ in 2010?
Die in 2009 aktivierten 6.200 € muss ich ja irgendwie wieder "auflösen" - zumal diese Umbuchung zum 31.12.09 die tats. geleisteten VZ-Betrag gemindert hat.
Die Forderung gg FA aus dem Einbehalt der KESt/SolZ 2009 besteht ja nun auch nicht mehr, da diese ja gegen die Steuerfestsetzung gerechnet wurden - aber wie bekomme ich den diesen Betrag (ca. 26.000 €) vom Kto. Fo. ggüber FA runter?
Muss ich diesen Betrag buchen: Forderungen ggüber FA (1502) an Steuererstattungen Vorjahre (2287)?
Danke für eure Hilfe!! Hoffe, ich habe mich nicht zu umständlich ausgedrück? aber ich steh total auf dem Schlauch

jawe