Hallo, wie buche ich eine Feinstaubplakette - auf Laufende Kfz - Betriebskosten, Kto. 4530 (SKR03) oder doch auf Kto. 320 PKW?
Gruß
Tatiana
Gruß
Tatiana
29.09.2010 23:16:49
Hallo, wie buche ich eine Feinstaubplakette - auf Laufende Kfz - Betriebskosten, Kto. 4530 (SKR03) oder doch auf Kto. 320 PKW?
Gruß Tatiana |
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29.09.2010 23:50:01
Buche die Feinstaubplakette auf Konto 4580 "Sonstige Kfz-Kosten",
aber laufende Kfz.-Betriebskosten ist auch nicht verkehrt! Es sei denn, das Kfz. wurde gerade angeschafft/aktiviert und darf ohne Feinstaubplakette nicht bewegt werden in eurem Landkreis, dann würde ich eine Zuschreibung auf Konto 320 "PKW" in Erwägung ziehen. ![]() Gruß Andreas
Bearbeitet:
Andriko - 30.09.2010 00:19:03
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30.09.2010 21:58:09
Danke, die Plakette ist Pflicht bei uns, deswegen wohl auf 320.
Viele Grüße Tatiana |
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30.09.2010 22:06:24
RIchtig, dann ab auf Konto 320, ist ja auch eine einmalige Anschaffung um das Kfz. in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen...
Verstehe einer diese Regelung mit der Feinstaubplakette, als würden die Fahrzeuge in freien Zonen weniger Schadstoff ausstoßen?! Gruß Andreas
Bearbeitet:
Andriko - 30.09.2010 22:07:33
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01.10.2010 07:56:43
Hallo,
naja die Regelung will ja nur, dass Fahrzeuge mit hohen AUsstoß nicht mehr in die belasteten Gebiete fahren, sodass dort die Belastung abnimmt. So zumindest die Theorie. Aber back to Topic, ich stimme Andriko zu, wobei ich glaube die 5 € stören niemanden, ob die nun im Aufwand oder in den AK sind. Gruß Reaper |
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01.10.2010 11:50:02
Hallo allerseits,
eigentlich sehe ich es letztendlich wie Reaper, aber mal grundsätzlich und ohne Tatiana verwirren zu wollen: Können die Kosten für die Plakette tatsächlich Anschaffungskosten sein? Ohne Feinstaubplakette darf das Fahrzeug nur in bestimmten Zonen / Straßenzügen nicht bewegt werden. Zumindest ist das hier bei uns so. Auf anderen Straßen ist eine Benutzung des Pkw ohne weiteres möglich. Betriebsbereitschaft besteht grundsätzlich also auch ohne Plakette. Ich sehe da eine gewisse Ähnlichkeit zum TÜV, ohne den ich mein Fahrzeug eigentlich auch nicht am Straßenverkehr teilnehmen darf. Trotzdem sind TÜV-Gebühren doch auch laufender Aufwand, oder? Gruß Gustav |
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01.10.2010 14:16:03
Hallo zusammen,
TÜV ist laufender Aufwand, da die TÜV Vorführung sich in regelmäßigen Abständen wiederholt. Die Feinstaubplakette jedoch ist einmalig, soweit ich weiß! Also halten wir fest: Feinstaubplakette zuschreiben auf Konto 320 ist "super korrekt". Feinstaubplakette als Aufwand buchen ist auch "nicht verkehrt" bei diesem Betrag. ![]() Einverstanden? ![]() Gruß Andreas |
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03.10.2010 00:09:33
Vielen Dank Andreas, sehr einleuchtend!
Viele Grüße Tatiana |
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