bei uns wurde im letzten GJ eine Forderung gegen einen Kunden iHv 70.000 Euro eingebucht. Gleichzeitig wurde eine Verbindlichkeit gegenüber dem gleichen Kunden iHv 40.000 Euro eingebucht. Aufgrund von Uneinigkeit zwischen uns und dem Lieferanten standen diese beiden Beträge nun fast ein Jahr in der Bilanz.
Nun wurde bei einem Gespräch zwischen uns und dem Kunden vereinbart, dass beide auf Ihre Forderung verzichten. Eine schriftliche Bestätigung per eMail liegt mir vor.
Wie buche ich nun bzw. was sind die Gegenkonten? Muss ich als Gegenkonten in der GuV,die beiden Konten nehmen auf die die Forderung bzw. Verbindlichkeit eingebucht wurden? Oder buche ich es als periodenfremden Ertrag bzw. Aufwand, da die Forderung/Verbindlichkeit aus dem letzten GJ kommt?
Anmerkung: Eingebucht wurde die Forderung im letzten Jahr auf ein Ertragskonto, das nur für diesen Kunden angelegt wurde.
Die Verbindlichkeit wurde ebenfalls auf ein Aufwandskonto gebucht, das nur für diesen Kunden angelegt wurde.
Auf beiden Konten steht in diesem GJ folglich noch nichts drauf.
Nun wurde bei einem Gespräch zwischen uns und dem Kunden vereinbart, dass beide auf Ihre Forderung verzichten. Eine schriftliche Bestätigung per eMail liegt mir vor.
Wie buche ich nun bzw. was sind die Gegenkonten? Muss ich als Gegenkonten in der GuV,die beiden Konten nehmen auf die die Forderung bzw. Verbindlichkeit eingebucht wurden? Oder buche ich es als periodenfremden Ertrag bzw. Aufwand, da die Forderung/Verbindlichkeit aus dem letzten GJ kommt?
Anmerkung: Eingebucht wurde die Forderung im letzten Jahr auf ein Ertragskonto, das nur für diesen Kunden angelegt wurde.
Die Verbindlichkeit wurde ebenfalls auf ein Aufwandskonto gebucht, das nur für diesen Kunden angelegt wurde.
Auf beiden Konten steht in diesem GJ folglich noch nichts drauf.