Hallo zusammen,
mit einer Kollegin habe ich über einen interessanten Fall betreffend der Verbuchung von IHK-Beiträgen am Jahresende, insbesondere zu erwarteten Beitragsrückerstattungen, geführt und würde gerne eure Meinung dazu hören.
Folgende Situation: Es ist der 31.12.2022 und wir bereiten den Jahresabschluss 2022 für eine eine kleine Kapitalgesellschaft vor, die nach SKR04 bilanziert. Die Gesellschaft ist beitragspflichtig bei der IHK. Die IHK hat im Januar 2022 den IHK-Beitrag 2022 auf Grundlage des Gewerbeertrags der Vorjahre vorläufig auf 900 € festgesetzt. Die Gesellschaft hat im März 2022 die Vorauszahlung für den IHK-Beitrag 2022 über 900 € geleistet. Entsprechend wurden im März 2022 gebucht: 6420 an 1800 900 €
Nun lief das Jahr 2022 nicht so gut und wir stellen am 31.12.2022 fest, dass die Gesellschaft einen Verlust erwirtschaftet hat. Dadurch wird der IHK-Beitrag auf den Grundbeitrag (100 €) sinken und die Gesellschaft kann eine Beitragsrückerstattung in Höhe von 800 € erwarten. Ein Bescheid existiert naturgemäß noch nicht, da die IHK diesen erst auf Grundlage des Gewerbesteuerbescheids festlegen wird. Wie findet diese erwartete Beitragsrückerstattung im Jahresabschluss Berücksichtigung?
Wir haben verschiedene Alternativen diskutiert:
Wie seht ihr das?
Liebe Grüße
Daniel
mit einer Kollegin habe ich über einen interessanten Fall betreffend der Verbuchung von IHK-Beiträgen am Jahresende, insbesondere zu erwarteten Beitragsrückerstattungen, geführt und würde gerne eure Meinung dazu hören.
Folgende Situation: Es ist der 31.12.2022 und wir bereiten den Jahresabschluss 2022 für eine eine kleine Kapitalgesellschaft vor, die nach SKR04 bilanziert. Die Gesellschaft ist beitragspflichtig bei der IHK. Die IHK hat im Januar 2022 den IHK-Beitrag 2022 auf Grundlage des Gewerbeertrags der Vorjahre vorläufig auf 900 € festgesetzt. Die Gesellschaft hat im März 2022 die Vorauszahlung für den IHK-Beitrag 2022 über 900 € geleistet. Entsprechend wurden im März 2022 gebucht: 6420 an 1800 900 €
Nun lief das Jahr 2022 nicht so gut und wir stellen am 31.12.2022 fest, dass die Gesellschaft einen Verlust erwirtschaftet hat. Dadurch wird der IHK-Beitrag auf den Grundbeitrag (100 €) sinken und die Gesellschaft kann eine Beitragsrückerstattung in Höhe von 800 € erwarten. Ein Bescheid existiert naturgemäß noch nicht, da die IHK diesen erst auf Grundlage des Gewerbesteuerbescheids festlegen wird. Wie findet diese erwartete Beitragsrückerstattung im Jahresabschluss Berücksichtigung?
Wir haben verschiedene Alternativen diskutiert:
- Gar keine. Auf dem Aufwandskonto bleiben die 900 € stehen und wir buchen im nächsten Jahr, wenn die Beitragsrückerstattung kommt, einen periodenfremden Ertrag in Höhe von 800 €: 1800 an 4960 800 €
- Der Aufwand ist auf 100 € zu reduzieren, es ist zu buchen: XXXX an 64200 800 €. Unklar ist das Gegenkonto:
- Bildung eines aktiven Rechnungsabgrenzungspostens (ARAP). Da sich der IHK-Beitrag 2022 vollständig aufs Jahr 2022 bezieht passt das aber nicht mal mit viel Fantasie... Konto 1900?
- Bildung einer Forderung. Inhaltlich passender als ein ARAP, eine Forderung aus Lieferung und Leistung (FLL) trifft es aber auch nur so halb, immerhin sind IHK-Beiträge keine klassische Lieferung/Leistung... Konto 1200?
- Bildung eines sonstigen Vermögensgegenstandes. Wäre eine Alternative nachdem die FLL nicht ganz passt, aber auch nicht viel besser... Konto 1300?
- Bildung eines aktiven Rechnungsabgrenzungspostens (ARAP). Da sich der IHK-Beitrag 2022 vollständig aufs Jahr 2022 bezieht passt das aber nicht mal mit viel Fantasie... Konto 1900?
- Eine andere Lösung an die wir jetzt gar nicht gedacht haben...
Wie seht ihr das?
Liebe Grüße
Daniel