Jahresabschlussbuchung zu erwarteter IHK-Beitragserstattung

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
Jahresabschlussbuchung zu erwarteter IHK-Beitragserstattung
Hallo zusammen,

mit einer Kollegin habe ich über einen interessanten Fall betreffend der Verbuchung von IHK-Beiträgen am Jahresende, insbesondere zu erwarteten Beitragsrückerstattungen, geführt und würde gerne eure Meinung dazu hören.

Folgende Situation: Es ist der 31.12.2022 und wir bereiten den Jahresabschluss 2022 für eine eine kleine Kapitalgesellschaft vor, die nach SKR04 bilanziert. Die Gesellschaft ist beitragspflichtig bei der IHK. Die IHK hat im Januar 2022 den IHK-Beitrag 2022 auf Grundlage des Gewerbeertrags der Vorjahre vorläufig auf 900 € festgesetzt. Die Gesellschaft hat im März 2022 die Vorauszahlung für den IHK-Beitrag 2022 über 900 € geleistet. Entsprechend wurden im März 2022 gebucht: 6420 an 1800 900 €

Nun lief das Jahr 2022 nicht so gut und wir stellen am 31.12.2022 fest, dass die Gesellschaft einen Verlust erwirtschaftet hat. Dadurch wird der IHK-Beitrag auf den Grundbeitrag (100 €) sinken und die Gesellschaft kann eine Beitragsrückerstattung in Höhe von 800 € erwarten. Ein Bescheid existiert naturgemäß noch nicht, da die IHK diesen erst auf Grundlage des Gewerbesteuerbescheids festlegen wird. Wie findet diese erwartete Beitragsrückerstattung im Jahresabschluss Berücksichtigung?

Wir haben verschiedene Alternativen diskutiert:

  1. Gar keine. Auf dem Aufwandskonto bleiben die 900 € stehen und wir buchen im nächsten Jahr, wenn die Beitragsrückerstattung kommt, einen periodenfremden Ertrag in Höhe von 800 €: 1800 an 4960 800 €
  2. Der Aufwand ist auf 100 € zu reduzieren, es ist zu buchen: XXXX an 64200 800 €. Unklar ist das Gegenkonto:
    1. Bildung eines aktiven Rechnungsabgrenzungspostens (ARAP). Da sich der IHK-Beitrag 2022 vollständig aufs Jahr 2022 bezieht passt das aber nicht mal mit viel Fantasie... Konto 1900?
    2. Bildung einer Forderung. Inhaltlich passender als ein ARAP, eine Forderung aus Lieferung und Leistung (FLL) trifft es aber auch nur so halb, immerhin sind IHK-Beiträge keine klassische Lieferung/Leistung... Konto 1200?
    3. Bildung eines sonstigen Vermögensgegenstandes. Wäre eine Alternative nachdem die FLL nicht ganz passt, aber auch nicht viel besser... Konto 1300?
    Hinzu kommt, dass der IHK-Beitrag auf dem vom Finanzamt festgestellten Gewerbeertrag basiert, der am 31.12.2022 zwar geschätzt, aber per Gesetz als unsicher zu werten ist - weshalb für die Gewerbesteuer ja auch eine Rückstellung und keine Verbindlichkeit zu bilden ist. Analog beim IHK-Beitrag: Dass es zu einer Rückerstattung kommen wird ist "in der Praxis" sicher, "in der Theorie" aber nicht weil dessen Berechnungsgrundlage qua Gesetz als unsicher zu gelten hat. Alternativ zu 2.2 also eher Konto 1240?
  3. Eine andere Lösung an die wir jetzt gar nicht gedacht haben...

Wie seht ihr das?

Liebe Grüße
Daniel
Hallo Daniel,

ich tendiere zu 1.

LG
Zitat
Ein Bescheid existiert naturgemäß noch nicht, da die IHK diesen erst auf Grundlage des Gewerbesteuerbescheids festlegen wird. Wie findet diese erwartete Beitragsrückerstattung im Jahresabschluss Berücksichtigung?

es gibt bisher keinen beleg über diese erstattung und es ist auch bisher gar nichts
ausgezahlt worden, also keine buchung.

Zitat
Bildung eines aktiven Rechnungsabgrenzungspostens (ARAP)
auf keinen fall.
ARAP ist immer aufwand, wenn das ertrag ist, ist das PRAP (passive rechnungsabgrenzung).
das kommt aber nur infrage bei im voraus erhaltenen erträgen.
Bearbeitet: graf*zahl - 22.08.2023 00:39:51
Vielen Dank für eure Einschätzungen Fachkraft und graf*zahl! Woran würdet ihr diese festmachen?

Wir sind letztendlich dazu gekommen, dass #1 und #2.3 grundsätzlich in Frage kämen, man aber für beide Varianten absolut valide Argumente anführen kann. So sprach aus unserer Sicht für #1 die auch von graf*zahl erwähnte Tatsache, dass schlicht und ergreifend nur der ursprüngliche Beleg über 900 € vorliegt. Allerdings spricht das auch nicht zwingend gegen #2.3, denn bei der Steuer selbst bedarf es auch keines Belegs: Wenn am Ende des Jahres die erwartete Körperschaftssteuer bei 0 € liegt, aber Vorauszahlungen geleistet wurden, steht in 1450 Körperschaftsteuerrückforderung ja auch ohne Bescheid ein sonstiger Vermögensgegenstand. Forderungen entstehen ab dem Zeitpunkt an dem die Forderung erhoben wird, es bedarf an und für sich keiner Anerkenntnis des Gegenübers. Zwar gilt das strenge Niederstwertprinzip, was aber erst mal nicht auf eine Anerkenntnis abzielt, sondern auf die inhaltliche Strittigkeit der Forderung und die Zahlungswürdigkeit der IHK - und beides ist selbst bei sehr strenger Auslegung unstrittig.

Ein weiterer Punkt wäre die Wirkung auf die Steuer: Den Aufwand in Hohe von 900 € stehen zu lassen (also #1) und somit als Betriebsausgabe gewinnmindernd geltend zu machen, obwohl bereits klar ist, dass der tatsächliche dem Jahr zuzurechnende Aufwand niedriger ist, ist nicht ganz unproblematisch - auch wenn im nächsten Jahr dann zwingend ein Ertrag verbucht wird. Dass das Finanzamt bei diesen Beträgen in der Praxis kein Fass aufmachen wird ist ein anderes Thema, es geht aber ja erst mal um die grundsätzliche Überlegung - das würde die Sollversteuerung ansonsten ja komplett ad absurdum führen.

Letztendlich würde ich sagen, dass sowohl #1 als auch #2.3 möglich sind... Wie sieht ihr das?

Zitat
graf*zahl schreibt:
auf keinen fall.
ARAP ist immer aufwand, wenn das ertrag ist, ist das PRAP (passive rechnungsabgrenzung).
das kommt aber nur infrage bei im voraus erhaltenen erträgen.

Ja, ein RAP war generell eine etwas verrückte Idee... Allerdings wäre ARAP schon richtig, die IHK-Beiträge sind Aufwand - eine Erstattung auf einen Aufwand mindert den Aufwand und ist kein Ertrag. Zum Ertrag würde die Erstattung erst in Ermangelung des ursprünglichen Aufwands im Folgejahr werden... Aber wie gesagt, ein RAP passt meiner Meinung nach so oder so schon inhaltlich nicht, der IHK-Beitrag 2022 gehört zum Jahr 2022, daher kommt ein RAP nicht in Frage.
Seiten: 1
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (1 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):
Anzeige
kennzahlen-guide_titel_250px.jpg
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.

Preis: E-Book 12,90 EUR mehr >>

Stellenanzeigen

Kreditorenbuchhalter*in
Der NDR ist ein großer Arbeitgeber der Medienbranche und fest in den vier Bundesländern Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein verankert. Als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt ist der NDR besonders der unabhängigen und sorgfältigen Berichterstattung in seinen Hö... Mehr Infos >>

Referent*in Data and Business Intelligence
Die Max-Planck-Gesell­schaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG) ist eine von Bund und Ländern finanzierte Selbstverwaltungs­organisation der Wissenschaft. Sie betreibt in gegenwärtig 85 Instituten und Forschungs­stellen im In- und Ausland Grundlagen­forschung auf natur- und geis... Mehr Infos >>

Senior Accounting & Payroll Specialist – Steuern & Lohn- und Gehaltsabrechnung (m/w/d)
Als Senior Tax & Accounting Specialist (m/w/d) übernimmst du die fachliche Verantwortung für unsere steuerlichen und buchhalterischen Kernthemen und wirst zur ersten Anlaufstelle für alle Fragen rund um Umsatzsteuer, Lohnsteuer/Einkommensteuer und Sozialversicherung. Du verantwortest unse... Mehr Infos >>

Controller (m/f/d) European Logistics & Supply Chain Finance
Techtronic Industries (TTI) is a world leader in cordless technology spanning power tools, accessories, hand tools, outdoor power equipment, as well as floorcare & cleaning products. Our focus is on end-users that range from professionals in the industrial, construction and infrastructure... Mehr Infos >>

Controller (m/w/d)
MEKRA Lang GmbH & Co. KG ist weltweit führender Hersteller von Spiegelsystemen für Nutzfahrzeuge sowie von Kamera-Monitor-Systemen speziell für Automotive-Anwendungen. Als innovativer und anerkannter Experte für indirekte Sicht arbeiten wir mit allen namhaften Nutzfahrzeugherstellern zusammen und... Mehr Infos >>

Operative:r Speditionscontroller:in (m/w/d)
Noerpel-Gruppe – mit einem Jahresumsatz von über 710 Millionen Euro sind wir einer der führenden Logistik­dienstleister in Süddeutschland und Export-Spitzenreiter in Europa. Als Familien­unternehmen mit über hundert­jähriger Tradition wissen wir, dieser Erfolg kommt nicht von ungefähr. Unsere Erf... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter (m/w/d) Betriebskostenabrechnung Immobilienwirtschaft
Die Immobiliengesellschaft von vinzenzmurr, die BVG Verwaltung GmbH & Co. KG, betreut einen umfangreichen Immobilienbestand mit Wohn- und Gewerbeimmobilien sowie einige gewerbliche WEG-Einheiten überwiegend im Herzen von München. Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-10.jpg          
Neues Seminar: Rechnungsprüfung, Buchung & Reports mit KI
Automatisierte Workflows für die Buchhaltung selbst erstellen: Einlesen/Prüfen von Rechnungen, Buchungsvorschläge oder aktuelle Rechts-Updates – Erfahre, wie du Datenquellen wie E-Mails, Programmierschnittstellen und Texterkennungs-Dienste verknüpfst, KI-gestützte Validierungen einbaust und revisionssicher dokumentierst.  Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Excel-Tool Bilanz- und Erfolgsanalyse

Bilanzanalyse-Tool 290px.jpg
Aus Bilanz und G+V werden alle gängigen Bilanz- und Erfolgskennzahlen errechnet und versucht, die Bewertung der Zahlen mit den Ampelfarben grün, gelb und rot deutlich zu machen. Die Ableitung bzw. Berechnung der Kennzahlen wird ausführlich dargestellt.

Jetzt hier für 34,- EUR downloaden >>

Mitglieder und PR Verwaltung

Abb_2_Dashboard.png
Mit dem Excel-Tool Mitglieder und PR Verwaltung haben Sie die Mitgliederstruktur und Social Media auf einem Blick. Profitieren Sie von Übersichtlichen Grafiken und einfache Eingaben.
Mehr Informationen >>

RS Anlagenverwaltung - Anlagenübersicht und Abschreibungen berechnen

Mit Hilfe dieser auf MS Excel basierenden Anlagenverwaltung können Sie ihr Anlagevermögen (Inventar) verwalten. Das Inventar ist nach Bilanzpositionen untergliedert, Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden automatisch berechnet. Es wird die lineare und degressive Berechnung der AfA berücksichtigt! Sonder- AfA kann im ersten Jahr (nicht verteilt auf mehrere Jahre) angewendet werden. Mehr Informationen >>

Elektroauto - Abschreibung & monatliche Belastung

Dieses Excel-Tool berechnet die Steuerliche Abschreibung und Belastungsberechnung des geldwerten Vorteils für das Elektroauto.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Excel-Tool für Investitionsrechnung

meeting_diskussion_haende_pm_pressmaster_290px (1).png
Professionelle Investitionsrechnung in Excel – HGB-konform: NPV inkl. AfA-Tax-Shield, IRR, statischer und dynamischer Payback, BMF-AfA-Tabelle mit 33 Anlagenklassen, Priorisierung: PRIO 0–3, Szenarien, Leasing-vs-Kauf und ein fertiger DATEV-Aktivierungs-Buchungssatz. Druckfertige GF-Vorlage, KI-Prompt, keine Makros.

Jetzt hier für 69,90 EUR downloaden!