Miete

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[ geschlossen ] Miete
Paul Müller überweist am 5.1  Miete von 12.000 Euro für ein Jahr im Voraus, die im November fällig war.

Muss ich beim bilden des Buchungssatzes beahcten, dass Paul Müller die Miete erst am 5.1 bezahlt hat und nicht im alten Jahr?
Wenn ja, wie muss der Buchungssatz dafür aussehen?
Für diesen Fall ist am Jahresende eine antizipative Rechnungsabgrenzung zu buchen. Da es eine Novembermiete des alten Geschäftsjahres ist, muss sie auch noch als Betriebsausgabe-Aufwand für das entsprechende Geschaäftshjahr gebucht werden.
Zum Jahresabschluss ist zu buchen. Miete an Sonst. Verbindlichkeiten

Am 5.1. bei wirklicher Auszahlung per Bank: Sonst. Verbindlichkeit an Bank

Das müsste weiterhelfen
Hallo allerseits,

müssten die Buchungssätze nicht folgendermaßen lauten? Die Verpflichtung 12.000 EUR zu zahlen bestand doch seit November.

im alten Jahr:


Miete...2.000………………an so. Vbl….12.000
aRAP..10.000


im neuen Jahr:

so Vbl….12.000……………an Bank…12.000
Miete…..10.000……………….aRAP...10.000



Gruß
Gustav
Gustav Kompliment :klatschen:

Du hast Recht, wenn man den Text mal richtig liest, sind deine Buchungssätze richtig und meine falsch.

So eine änliche Fragen gab es die letzten Jahre mal bei einer Bilanzbuchalterprüfung der IHK. Präsentiere sie zum Knobeln in einem extra Thread.
Danke für die Blumen   :D
Hallo Zusammen,

steuerrechtl. ist die Bildung des RAP´s wohl eher unbedeutend, jedoch nach dem HGB wird er nur dann ausgewiesen wenn die Ausgaben bereits getätigt wurden, somit würde ich nur die 2.000 als Vbk. einbuchen und den RAP weglassen. Für den RAP hätte m.E. die Zahlung noch im Dez. erfolgt sein müssen.

Gruß

Andreas
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
Andreas meinst du damit
altes jahr
Mietaufwand 2000 an Bank 2000
und neues Jahr
Mietwaufwand 10.000 an Bank 10.000 ?
Wenn ich vorgreifen darf,
Ansimi meint es sicherlich so:

im alten Jahr:
Mietaufwand 2.000
AN
sonstige Verbindlichkeiten 2.000

Denn die Miete wird ja erst im neuen Jahr überwiesen und somit kann im alten Jahr kein RAP gebildet werden!

im neuen Jahr:
sonstige Verbindlichkeiten 2.000
Mietaufwand 10.000
AN
Bank 12.000

und alles ohne ARAP!

Gruß
Andreas
Bearbeitet: Andriko - 21.04.2010 23:07:53
Die fehlende Zahlung spricht klar für Andreas' Lösung. Aber seit November ist der Mieter doch verpflichtet 12.000 EUR zu zahlen. Muss das nicht per 31.12. in der Bilanz dargestellt werden? Siehe Musterlösung zu de Langs Knobelaufgabe.

Gruß
Gustav
Bearbeitet: Gustav - 22.04.2010 08:39:03
Guten Morgen Zusammen,

ja ich meinte es wie Andriko! :D

@Gustav

für mich gilt hier das selbe wie in der Knobelaufgabe, dort habe ich auch schon Stellung dazu genommen.
Wie gesagt, das Endergbnis ist immer das selbe, es ist nur immer eine Frage wie sich dabei die Aktiva und Passiva verhalten.

Für mich verstößt ein ARAP wenn das Geld noch nicht bezahlt worden ist auch gegen den § 252 wonach nicht realisierte Gewinne nicht ausgewiesen werden dürfen ;)

Gruß

Andreas
Bearbeitet: Ansimi - 22.04.2010 10:38:09
Mal verliert man :(  ..........und mal gewinnt das Finanzamt. :shock:
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