Hallo, Cem1,
ich wollte dich nicht belehren, es ist mir schon klar dass dir die Problematik sehr wohl bewusst ist.
Sonst hättest du den Thread ja nicht eröffnet. :wink:
Das Gespräch würde ich auch als erstes suchen, um möglichst den Fehler zu finden.
Als „Einlage“ kannst du den Fehlbetrag bei einer GmbH nicht buchen, da es bei Kapitalgesellschaften
keine „Privatentnahmen“ und „Privateinlagen“ gibt, da es keine Personengesellschaft ist.
Zitat |
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Die Überlegung war, ob ich es wie eine Verbindlichkeit gegenüber einem Gesellschafter buche und dann im nächsten Monat wieder auflöse. |
Das wär die einzige Notlösung, die ich sehe, wie ich schon in meinem ersten Beitrag schrieb.
Ja, und schnell wieder auflösen.
Bei einer Prüfung, wie gesagt würde dies aber trotzdem auffallen, da die Kasse ja zu diesem Tag im Minus war!
Wie hoch ist denn der dieser Minus-Betrag?
Denke mir nur, bei 250 EUR das Ganze als Kredit des Gesellschafters gegenüber der GmbH zu buchen, na ja? – Aber sonst bleibt dir nichts anderes übrig… :roll:
Da ich nicht aus der Praxis komme, sondern eher Theoretiker bin,
wird dir bestimmt auch noch der eine oder andere Profi hier im Forum
einen nützlichen Tipp geben können zu deiner „Kassenmisere“!
Gruß
Andreas