Richtig buchen

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Richtig buchen
Hallo @ all,

bin gerade in meinen Klausurvorbereitungen und weiß leider nicht, wie ich einen Geschäftsvorfall richtig buchen soll.

Der Gesellschafter(OHG) entnimmt eine Kaffeemaschine für private Zwecke. Der Buchwert beträgt 50 Euro. Die Maschine würde man normalerweise für 75 Euro (netto) kaufen müssen.

Danke für eure Hilfe
Hallo,

meines erachtens wird für den Gesellschafter, welcher eine Kaffeemaschine im Wert von 89,25 Euro aus dem Unternehmen herausnimmt, folgend gebucht:

Beachte:
Bei Warenentnahme fällt Umsatzsteuer an und wird gegen das Konto "Entnahme von Gegenständen und sonstige Leistungen" (EvGusL) gebucht.


Buchungssatz:

Privatkonto: 89,25 € an EvGusL: 75,00 €

Die Umsatzsteuer beträgt 14,25 €.


Bargeldentnahmen sind NICHT umsatzsteuerpflichtig, Warenentnahme schon.


Hoffe, konnte dir weiterhelfen.

VG,
Anni
**** Ein kurzes "Danke" oder "hat geklappt" tut net weh ;) , andere User freuen sich, wenn sie sehen, dass der Weg geht und ich sage "Dankeschee" :) ****
Danke für deine Antwort.

Aber die Kaffemaschine ist doch mit 50 Euro im BGA verbucht. Muss ich sie dort gar nicht ausbuchen?
Bearbeitet: reyman040 - 06.07.2015 12:43:28
Natürlich noch ausbuchen, außer die ist im Sammelpool, dann nicht.

schönen Gruß

Maik
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Hallo,

ich leite im Moment ein Projekt zur Verbesserung der Umsatzabgrenzung. Dazu habe ich ein Unternehmen, dass DAP als Incoterm hat und somit die Umsätze erst wirksam werden, sobald die Ware beim Kunden angekommen ist. Das Unternehmen erstellt aber die Rechnung, sobald die Ware rausgeht und überführt diesen Umsatz direkt in die G+V. Ich hoffe, ich habe bis hier hin keinen Denkfehler gemacht.

Jetzt soll ich Optimierungspotenziale herausarbeiten. Ein Vorschlag war, die Incoterms im Dezember auf EXW umzustellen. Leider konnte ich im Internet nirgendswo finden, ob es rechtlich in Ordnung ist, die Incoterms für einen kurzen Zeitraum zu ändern. Kann mir dort evtl. jemand weiterhelfen?
Hallo,

wenn eure Kunden zustimmen und dies möglich ist, kann man auch jedes mal neue Incoterms vereinbaren.
Ich sehe hier keinen Grund, wieso es nicht möglich wäre.... außer es bestehen Verträge mit dem Kunden, die z.B. dauerhaft etwas anderes festlegen.

schönen Gruß

Maik
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
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