Einen guten Abend wünsche ich
Zunächst einmal möchte ich dir danken dass du immer noch versuchst mir zu helfen, Dankeschön
Kann es vielleicht sein dass wir an einander vorbei reden?
Ich habe keinen Vorsteuerabzug ohne Beleg geltend gemacht. Der Monat war durchgebucht, die USt
-Va erledigt und dann kam im Folgemonat die Fahrzeugrechnung bei mir an, datiert auf den Vormonat der ja bereits abgeschlossen war. Die Rechnung ist erfasst worden und aufgrund dessen wurde die Voranmeldung des Vormonats korrigiert.

Zitat |
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Einzelbilanzer schreibt: ... ich hatte in dem Beitrag nochmals dargelegt, dass ein Vorsteuerabzug erst bei Vorliegen der Rechnung möglich ist und anhand der geschilderten Historie einmal die einzelnen Buchungen der Monate dargestellt, die zu einem Saldenausgleich kommen. |
Zunächst einmal möchte ich dir danken dass du immer noch versuchst mir zu helfen, Dankeschön

Kann es vielleicht sein dass wir an einander vorbei reden?

Ich habe keinen Vorsteuerabzug ohne Beleg geltend gemacht. Der Monat war durchgebucht, die USt
-Va erledigt und dann kam im Folgemonat die Fahrzeugrechnung bei mir an, datiert auf den Vormonat der ja bereits abgeschlossen war. Die Rechnung ist erfasst worden und aufgrund dessen wurde die Voranmeldung des Vormonats korrigiert.