Hallo zusammen,
ich würde gerne folgendes wissen. Bei der EÜR (Istversteuerung) werden die gezahlten UST-Voranmeldungen nach
Ab- bzw. Zuflussprinzip verbucht.
Wenn ich aber die USTjahreserklärung abstimme, muss ich die ggf. bezahlten UST-Voranmeldebeträge vom Folgejahr
zurück in das Jahr der Erklärung buchen. Ich buche mit Lexware und wenn ich die Konten 1780 bis 1790 anspreche,
bringt er mir die Beträge richtig in der EÜR aber nicht in der UST-Erklärung.
Wie sehe denn eine praktikable Lösung aus, soll ich ggf. das Konto 1789 entsprechende umschlüsseln. Hm, wie löst
ihr das Problem? Kann mir da einer einen Tripp geben?
Vielen Dank im voraus schon mal!
office100
ich würde gerne folgendes wissen. Bei der EÜR (Istversteuerung) werden die gezahlten UST-Voranmeldungen nach
Ab- bzw. Zuflussprinzip verbucht.
Wenn ich aber die USTjahreserklärung abstimme, muss ich die ggf. bezahlten UST-Voranmeldebeträge vom Folgejahr
zurück in das Jahr der Erklärung buchen. Ich buche mit Lexware und wenn ich die Konten 1780 bis 1790 anspreche,
bringt er mir die Beträge richtig in der EÜR aber nicht in der UST-Erklärung.
Wie sehe denn eine praktikable Lösung aus, soll ich ggf. das Konto 1789 entsprechende umschlüsseln. Hm, wie löst
ihr das Problem? Kann mir da einer einen Tripp geben?
Vielen Dank im voraus schon mal!

office100