Umsatzsteuerschuld im Reverse-Charge-Verfahren?

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Umsatzsteuerschuld im Reverse-Charge-Verfahren?
Hallo liebe Buchhaltungsprofis!

ich bin USt-pflichtig, bilanziere und buche mit SKR03.

Bei folgendem Geschäftsvorfall benötige ich etwas Hilfe:

Meine Firma hat eine Rechnung von einem in der Schweiz ansässigen Unternehmen erhalten.
Der Rechnungsbetrag lautet auf US-Dollar.
Zum Netto-Betrag wurden "Tax at 19.00% (Germany)" hinzuaddiert.
Bezahlt wurde über PayPal in Euro.

Nach einigen Recherchen, bin ich darauf gestoßen, dass das ein Fall für das Reverse-Charge-Verfahren sei. Jedoch habe ich ja die Steuer bereits an den Leistungsersteller entrichtet. Es findet sich auch kein Hinweis auf das Reverse-Charge-Verfahren auf der Rechnung.

Wie verbuche ich diesen Geschäftsvorfall und wer ist in diesem Fall der Steuerschuldner?

Vielen Dank für eure Hilfe   :)
Lässt sich aus den Informationen nicht ableiten, da gar nicht bekannt ist, welche Leistung oder Lieferung wo erbracht worden ist.
Sorry, habe ich vergessen zu erwähnen:
Es handelt sich um eine Software-Lizenz für einen Online-Dienst, den ich in meinem in Deutschland ansässigen Unternehmen nutze.
:wink1: Hallo Tobias2019,

'ne kurze Frage dazu:

Steht auf der Rechnung die USt-ID des Rechnungsstellers darauf? Das wäre ein wichtiger Punkt, welchen ich als Information zur Beantwortung der Frage benötigen würde.
Herzlichen Dank!

VG,
Anni
**** Ein kurzes "Danke" oder "hat geklappt" tut net weh ;) , andere User freuen sich, wenn sie sehen, dass der Weg geht und ich sage "Dankeschee" :) ****
Hallo anni2012  :)

Ja, auf der Rechnung steht eine "VAT Number: CHE-xxx.xxx.xxx"

Vielen Dank schon mal
Hast du dem Schweizer deine Ustd.Nr gezeigt?  Anscheined nicht, sonst hätte er die Rechnung ohne Umsatzsteuer mit dem Hinweis auf Reverce-Charge ausgestellt. Für dich ist es trotzdem ein Reverce-Charge, für den Schweizer aber nicht. Du bleibst leider auf der Vorsteuer sitzen.
Bearbeitet: Macaslaut - 27.03.2019 09:13:19
Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage. Nächstes mal bin ich schlauer :idea:
Das Ganze hat hier nur einen Haken! Die Schweiz ist Drttland und nicht EU. Das bedeutet, die Schweizer Umsatzsteuer-ID hat nichts mit der europäischen UStID zu tun. Für die Schweiz gelten die Regelungen für Drittländer. Also hier einmal den §13b UStG etwas genauer lesen und anwenden.
[CODE]Also hier einmal den §13b UStG etwas genauer lesen und anwenden.[/CODE]

dann fang an.

Ok  ich erkläre es für dich.

[CODE]Das bedeutet, die Schweizer Umsatzsteuer-ID hat nichts mit der europäischen UStID zu tun.
[/CODE]

Die Rede war nicht von der Schweizer Ustd.Nr, sondern von der deutschen. Genau gesagt, TC hätte dem schweizer Unternehmer durch die Vorlage seiner UstdNr gezeigt, dass er ein Unternehmer ist. In diesem Fall schuldet nach § 13b. Abs.2 Nr.1 der deutsche LE die Umsatzsteuer. Das hat er aber nicht gemacht. Deshalb hat der schweizer Unternehmer die Rechnung nach nach § 3a Abs.5 Ustg ausgestellt, da in diesem Fall kein Reverce-Charge vorliegt, da der LE aus der Sicht des Schweizer Unternehmer eine Privat Person ist.  Den deutschen  Gesetzgeber interessiert aber nicht wie der schweize Unternehmer den deutschen Unternehmer betrachtet. als Privat Person oder nicht. Für den deutschen Gesetzgeber ist der Deutscher Unternehmer ein Unternehmer und deshalb liegt hier ein Reverse- Charge vor mit der Folge, dass der deutsche Unternehmer die Umsatzsteuer in Deutschland schuldet. Hieraus ergibt sich, dass die ausgewiesen Umsatzsteuer falsch ist und für den deutschen LE nicht abziehbar ist.
Bearbeitet: Macaslaut - 29.03.2019 13:01:43
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