Hallo,
ich habe mal eine Frage und ich hoffe mir kann jemand helfen.
Folgendes Szenario:
Einzelunternehmer A kauft im Dezember 2014 einen PKW. 6000€ zahlt er an, der Rest läuft via KFZ-Kredit. Im Mai 2015 - kurz vor der Auflösung des Unternehmens A, gibt er das Auto unentgeltlich an Unternehmer B ab, dieser übernimmt auch den Ratenzahlungskredit.
Ist es jetzt so, dass der Unternehmer A, den Restbuchwert nach anteiliger Afa als untentgeltliche Wertabgabe ausbucht und diesen Betrag dann mit 19% versteuern muss oder nimmt man z.B. den Schwacke-Wert als Grundlage der Versteuerung?
Und als Zweites würde ich gerne wissen, wie es sicht bei Unternehmer A buchungstechnisch mit der Abgabe des Ratenkredits verhält. Wie lautet das Konto, mit dem ich 0630 auf Null setze?
Wäre super, wenn sich jemand die Zeit nimmt und mir das beantwortet.
Freudliche Grüße,
Tom
ich habe mal eine Frage und ich hoffe mir kann jemand helfen.
Folgendes Szenario:
Einzelunternehmer A kauft im Dezember 2014 einen PKW. 6000€ zahlt er an, der Rest läuft via KFZ-Kredit. Im Mai 2015 - kurz vor der Auflösung des Unternehmens A, gibt er das Auto unentgeltlich an Unternehmer B ab, dieser übernimmt auch den Ratenzahlungskredit.
Ist es jetzt so, dass der Unternehmer A, den Restbuchwert nach anteiliger Afa als untentgeltliche Wertabgabe ausbucht und diesen Betrag dann mit 19% versteuern muss oder nimmt man z.B. den Schwacke-Wert als Grundlage der Versteuerung?
Und als Zweites würde ich gerne wissen, wie es sicht bei Unternehmer A buchungstechnisch mit der Abgabe des Ratenkredits verhält. Wie lautet das Konto, mit dem ich 0630 auf Null setze?
Wäre super, wenn sich jemand die Zeit nimmt und mir das beantwortet.
Freudliche Grüße,
Tom