Hallo, habe diese Frage schon im Wisoforum gestellt, dort konnte mir aber keiner helfen:
Kontenrahmen EKR03
Einnahmenüberschußrechnung
Es gibt die Verpflegungspauschale bei Geschäftsreisen. Die kann ich geltend machen, darf keine Vorsteuer ziehen.
Jetzt habe ich aber die Aussage gefunden, daß ich für echte Verpflegungsaufwendungen während der Reise (vermutlich bis zur Höhe der Pauschale) Vorsteuer ziehen kann:
Das BMF-Schreiben selbst findet sich beispielsweise hier:
Aber wie verbuche ich so etwas? Ich bin 24 Stunden weg, gleich 24 Euro Pauschale ohne Vorsteuer. Ich habe allein (keine Bewirtung) eine Pizza für 14 Euro gegessen. Wie ziehe ich hier die Vorsteuer? Kürze ich die Buchung für die Pauschale? Brutto/Netto? Oder verstehe ich das ganze völlig falsch?
Vielen Dank,
83schneider
Kontenrahmen EKR03
Einnahmenüberschußrechnung
Es gibt die Verpflegungspauschale bei Geschäftsreisen. Die kann ich geltend machen, darf keine Vorsteuer ziehen.
Jetzt habe ich aber die Aussage gefunden, daß ich für echte Verpflegungsaufwendungen während der Reise (vermutlich bis zur Höhe der Pauschale) Vorsteuer ziehen kann:
Das BMF-Schreiben selbst findet sich beispielsweise hier:
Aber wie verbuche ich so etwas? Ich bin 24 Stunden weg, gleich 24 Euro Pauschale ohne Vorsteuer. Ich habe allein (keine Bewirtung) eine Pizza für 14 Euro gegessen. Wie ziehe ich hier die Vorsteuer? Kürze ich die Buchung für die Pauschale? Brutto/Netto? Oder verstehe ich das ganze völlig falsch?
Vielen Dank,
83schneider













