Verpflegungspauschale/echte Verpflegungskosten - Vorsteuer

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[ geschlossen ] Verpflegungspauschale/echte Verpflegungskosten - Vorsteuer
Hallo, habe diese Frage schon im Wisoforum gestellt, dort konnte mir aber keiner helfen:
Kontenrahmen EKR03
Einnahmenüberschußrechnung

Es gibt die Verpflegungspauschale bei Geschäftsreisen. Die kann ich geltend machen, darf keine Vorsteuer ziehen.
Jetzt habe ich aber die Aussage gefunden, daß ich für echte Verpflegungsaufwendungen während der Reise (vermutlich bis zur Höhe der Pauschale) Vorsteuer ziehen kann:

http://www.bdsr.de/ST/ST/2006/st5006b.pdf
http://www.steuerlinks.de/steuerlexikon ... abzug.html

Das BMF-Schreiben selbst findet sich beispielsweise hier:
http://www.selbststaendigentipps.de/dow ... _Vorst.pdf

Aber wie verbuche ich so etwas? Ich bin 24 Stunden weg, gleich 24 Euro Pauschale ohne Vorsteuer. Ich habe allein (keine Bewirtung) eine Pizza für 14 Euro gegessen. Wie ziehe ich hier die Vorsteuer? Kürze ich die Buchung für die Pauschale? Brutto/Netto? Oder verstehe ich das ganze völlig falsch?

Vielen Dank,
83schneider
Hallo 83schneider,

der Vorsteuerabzug aus Reisekostenpauschbeträgen, z.B.
aus der Verpflegungspauschale ist ausgeschlossen.

Nachtrag:

Entweder du machst 1.  die tatsächlichen Aufwendungen geltend, dann Vorsteuerabzug möglich
oder es werden 2. die Pauschbeträge ohne Vorsteuerabzug geltend gemacht.
Der Wert der über dem Pauschbetrag liegt sind nicht abzugsfähige Betriebsausgaben.
Vorsteuer bei ordnungsgemäßer Rechnung aber über den ganzen Betrag möglich.

MfG BiBu
Bearbeitet: kobold13 - 01.11.2009 08:35:57
Beste Grüße BiBu
Man kann die tatsächlichen Kosten ansetzen, wenn sie nicht höher als die Pauschale sind. Vorsteuer darf man meines Wissens trotzdem nicht abziehen.

Hab jetzt erst deine Links angeschaut, es scheint ja für Unternehmer doch zu gehen. Dann würde ich die 14 Euro einfach mit Vorsteuerabzug buchen und dann noch 10 Euro dazu ohne Vorsteuer, bzw. etwas mehr, wenn 14 der Bruttobetrag ist.
Danke, dann habe ich es doch richtig verstanden. Aber wie buche ich das jetzt in meinem Kontenrahmen?
Erst den Aufwand einbuchen, dann den nichtabzugsfähigen (welches Konto?) wieder raus? Oder mache ich Letzteres nebenbei in Excel?

Danke,

83schneider
Hallo,

beim Unternehmer wird  auf 4670 abziehbarer Anteil und
4672 nicht abziehbarer Anteil gebucht.

MfG BiBu
Beste Grüße BiBu
Danke, ich denke das paßt!
Gruß
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