Versicherungsentschädigung Zahlung über RA

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Versicherungsentschädigung Zahlung über RA, Versicherung zahlt an Rechtsanwalt
Guten Tag,

bin neu hier und hoffe mir kann hier geholfen werden bei meiner Denkblockade.
Ich komme nicht drauf, wie der Buchungssatz lautet bei folgendem Fall:

Unverschuldeter Unfall, gegnerische Versicherung zahlt einen Teil der Rechnung an unseren Rechtsanwalt, wir zahlen die VSt und den nicht von der Vers. übernommenen Rechnungsanteil.
Ich habe die Rechnung gebucht (SKR03): 4540/Kreditor und würde dann buchen Kreditor/2742 (Vers.Entsch.) und Kreditor/Bank (Zahlung der VSt und Restsumme der Rechnung).
Soweit richtg?
Jetzt fehlt mir aber der Zwischenschritt: wir bekommen vom Rechtsanwalt einen Scheck über die Versicherungsentsch. und reichen diesen bei der Bank ein: Bank / ?

Danke schon mal!

HaCe
Also um das nochmal als Beispiel zu nehmen mit 1000,- € netto

Du buchst die Rechnung der KFZ-Werkstatt:

Aufwand KFZ-Rep an Kreditor WErkstatt 1000,-
Vorsteuer an Kreditor Werkstatt190,-

Dann kommt die Gutschrift (Schreiben) der Versicherung: z.B. 800,- €

Kreditor Versich an Erlöse aus Vers 800,00 €

Dann kommt der Geldeingang von der Versicherung z.B 10 Tage später:

Bank and Kreditor Vers. 800,-

Dann zahlt Ihr die Rechnung an die KFZ-Werkstatt:

Kreditor an Bank 1.190,-  €

-----------------------------------

Somit sind Kreditor Werkstatt und Kreditor Vers auf Saldo 0,- €

und Ihr habt Aufwand 1000,- € und 800,- Euro in den ERlösen macht somit 200,- € Restaufwand in der GuV

MAn könnte es natürlich auch vorher verrechnen und nur die 200,- € Aufwand einbuchen. Aber übersichtlicher
(GOB) ist wohl mein erster Vorschlag.

Gruß

Maik
Bilanzbuchhalter IHK & Wirtschaftsfachwirt IHK
Danke fürs "aufdröseln"!

Ich denke ich halte mich an Deinen ersten Weg. Das direkte Verrechnen Aufwand/Erlös ist meines Wissens nach nicht zulässig (obwohl ich da auch schon andere Meinungen gehört habe).
Wie in meiner Frage geschrieben haben wir keinen direkten Kontakt zur Versicherung - läuft alles über den Anwalt. Ich habe also anstelle Schreiben der Versicherung das Schreiben des Anwalts - sollte wohl genauso als Beleg gelten.
Wäre es denn nicht auch möglich, dass ich (um nicht den Anwalt als Kreditor zu haben) ein Verrechnungskonto (z.B. 1792) dazwischenschalte?

Verregnete Grüße

HaCe
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