Investitionsvergleich: Personal vs. Maschine

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Investitionsvergleich: Personal vs. Maschine, Welche Investitionsrechnungen sind anwendbar?
Hallo liebe Community,

aktuell mache ich mir in einer Projektarbeit Gedanken darüber wie man sinnvoll folgende Problemstellung lösen kann:

Es soll verglichen werden ob man in einen zusätzlichen Mitarbeiter investiert (inklusive zugehörigem Arbeitsplatz) oder eine Maschine kauft.
Der Mitarbeiter produziert Einzelteile in Handarbeit, die Maschine könnte das gleiche vollautomatisch erledigen.
Die Stückzahlen sind jedoch relativ gering und die Maschine ist nicht so viel schneller als der Mitarbeiter.

Bisher habe ich als statische Methode die Gewinnvergleichsrechnung gemacht.
Ich bin mir nur nicht sicher welche dynamische Investitionsrechnung noch sinnvoll wäre? :oops:
Der Mitarbeiter verursacht  so gut wie keine Fixkosten (ausser natürlich Lohn), es fallen ja lediglich AfA, Raumkosten und kalk. Zinsen für den Arbeitsplatz (Kosten 3000€, betriebsübliche Nutzungsdauer 5 Jahre) an.
Müssen die Personalwerbungskosten und Einarbeitungskosten auch berücksichtigt werden? :o

Vielen Dank für die Hilfe.

Viele Grüße

hecoqm
Hallo hecoqm,

die statische Investitionsrechnung ist so ungenau, dass Du besser gleich dynamisch rechnest.

Letztendlich hast Du bei der Maschine eine hohe Auszahlung in t0, während sich diese beim Mitarbeiter mehr oder weniger gleichmäßig über die Perioden anfällt. Abschreibungen und kalk. Zinsen - da nicht auszahlungswirksam - bleiben unberücksichtigt.

Letztendlich könnten sich Zahlungsreihen nach diesem Muster ergeben:

Maschine:

- 900 in t0
- 120 in t1
- 130
- 135
- 138
- 140
usw.

Mensch:
- 300 in t1
- 330 in t2
- 340
- 360
- 367
- 370
usw.

Die Auszahlungsdifferenzen amortisieren die Anschaffungsauszahlung in t0, womit dann auch Deine Frage beantwortet wäre: dynamische Amortisationsrechnung nach der Kumulationsmethode.

Sinnvoll wären evtl. Szenarien, die abbilden, wie sich die Vorteilhaftigkeit darstellt bei unterschiedlicher Entwicklung der Produktionsmengen.

Die "Personalwerbungskosten und Einarbeitungskosten", so sie auszahlungswirksam sind, gehören zu den Anschaffungsauszahlungen für den Mitarbeiter.

LG
-Nausicaa
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