Hallo zusammen,
ich bin Student und brauche Hilfe zu einer Aufgabe zu den Kalkulatorischen Zinsen.
Zu der Aufgabe:
Es sind zwei Bilanzen gegeben. Außerdem folgende Informationen:
-durchschnittlicher Zins
-PKW, der bilanziell bereits voll abgeschrieben wurde, für Auslieferungszwecke verwendet
(kalk. Restwert 5T€)
-Ende 2014 Wiederbeschaffungswert der bilanziell erfassten Anlagevermögens
-Wiederbeschaffungswert Wohnhaus
-kumulierten kalkulatorischen Abschreibungen des Wohnhauses
- betriebsnotwendigen AV zu kalk. Restbuchwerten Anfang 2014 sei 395T
Nun meine Fragen:
1.Wie wird der PKW berücksichtigt?
2.Was hat der Wiederbeschaffungswert mit den kalk. Zinsen zu tun?
3. Zu den Punkten mit dem Wohnhaus, ich weiß, dass dieses nicht berücksichtigt wird, da es nicht Betriebsnotwendig ist aber angenommen es wäre Betriebsnotwendig was soll man mit dem Wiederbeschaffungswert und den kumilierten kalk. Abschreibungen machen?
4." betriebsnotwendigen AV zu kalk. Restbuchwerten Anfang 2014 sei 395T" was bedeutet das?
Zu meiner Vorgehensweise:
Ich würde Wert von Bilanz 1 + Wert von Bilanz 2 rechnen und durch 2 teilen(Anlage und Umlaufvermögen)
Dann den Betrag minus das Abzugskapital rechnen und mal dem Zinssatz.
In wie weit beeinflussen die Fragen meine Vorgehensweise?
Vielen Dank schonmal im Vorraus
ich bin Student und brauche Hilfe zu einer Aufgabe zu den Kalkulatorischen Zinsen.
Zu der Aufgabe:
Es sind zwei Bilanzen gegeben. Außerdem folgende Informationen:
-durchschnittlicher Zins
-PKW, der bilanziell bereits voll abgeschrieben wurde, für Auslieferungszwecke verwendet
(kalk. Restwert 5T€)
-Ende 2014 Wiederbeschaffungswert der bilanziell erfassten Anlagevermögens
-Wiederbeschaffungswert Wohnhaus
-kumulierten kalkulatorischen Abschreibungen des Wohnhauses
- betriebsnotwendigen AV zu kalk. Restbuchwerten Anfang 2014 sei 395T
Nun meine Fragen:
1.Wie wird der PKW berücksichtigt?
2.Was hat der Wiederbeschaffungswert mit den kalk. Zinsen zu tun?
3. Zu den Punkten mit dem Wohnhaus, ich weiß, dass dieses nicht berücksichtigt wird, da es nicht Betriebsnotwendig ist aber angenommen es wäre Betriebsnotwendig was soll man mit dem Wiederbeschaffungswert und den kumilierten kalk. Abschreibungen machen?
4." betriebsnotwendigen AV zu kalk. Restbuchwerten Anfang 2014 sei 395T" was bedeutet das?
Zu meiner Vorgehensweise:
Ich würde Wert von Bilanz 1 + Wert von Bilanz 2 rechnen und durch 2 teilen(Anlage und Umlaufvermögen)
Dann den Betrag minus das Abzugskapital rechnen und mal dem Zinssatz.
In wie weit beeinflussen die Fragen meine Vorgehensweise?
Vielen Dank schonmal im Vorraus