Hallo zusammen,
hab da mal eine kurze Frage. Es geht um die Konten der Klasse 2 und ihre Bedeutung für die Kostenrechnung. Wir verwenden den Datev SKR03. Folgend 2er-Konten sehe ich in der Susa/BWA:
Konto Bezeichnung X In Kostenrechnung
2380 Zuw.,Spenden steuerl. n. ab Nein
2382 Spenden mildtätige Zw. Nein
2200 Körperschaftssteuer X Nein
2208 Solidaritätszuschlag X Nein
2215 Zinsabschlagsteuer X Nein
2218 Solz aus ZAST X Nein
2375 Grundsteuer X Ja
2385 Nicht abz. AR-Vergütungen Ja
2386 abziehbare AR-Vergütungen Ja
2150 Aufw. aus Kursdifferenzen Nein
2701 Zuschuss F&E X Ja (wir haben Förderprojekt, für die wir Zuschüsse bekommen)
2650 Erträge aus Kapital(Zinsen) Nein
2660 Erträge aus Kursdifferenzen Nein
2705 Sonst.betr.regelm. Erträge ??
Welche gehören jetzt in die Kostenrechnung, spielen also für die Ermittlung der Betriebsergebnisses eine Rolle? man kann ja nicht pasuchal sagen, dass die 2er-Konten nicht in die Kostenrechnungen, gelangen oder? Die Grundsteuer z.B ist ja eine Kostenteuer die in die Kostenrechnung gehört, im Gegensatz zur Körperschaftsteuer. Kennt sich jemand gut aus und kann zu den oben von mir gemachten Ausssagen (Ja/Nein) definitiv sagen ob die richtig sind, ob also diese für die Kostenrechnung relevant sind oder nicht. Das wäre sehr hilfreich.
Ebenso unsicher bin ich mir bei zwei 8er-Konten: (sonstige Erlöse betrieblich und regelmäßig)?? Sowie bei dem Konto 8970 Bestandsveränderung unfertige Leistungen. Bisher habe ich bei mir in der KoRe nur die eigentlichen Erlöskonten, auf denen die den Kunden in rchnung gestellten Beträge gebucht werden.
Danke schon mal für Eure Hilfe.
Grüße
Hias
hab da mal eine kurze Frage. Es geht um die Konten der Klasse 2 und ihre Bedeutung für die Kostenrechnung. Wir verwenden den Datev SKR03. Folgend 2er-Konten sehe ich in der Susa/BWA:
Konto Bezeichnung X In Kostenrechnung
2380 Zuw.,Spenden steuerl. n. ab Nein
2382 Spenden mildtätige Zw. Nein
2200 Körperschaftssteuer X Nein
2208 Solidaritätszuschlag X Nein
2215 Zinsabschlagsteuer X Nein
2218 Solz aus ZAST X Nein
2375 Grundsteuer X Ja
2385 Nicht abz. AR-Vergütungen Ja
2386 abziehbare AR-Vergütungen Ja
2150 Aufw. aus Kursdifferenzen Nein
2701 Zuschuss F&E X Ja (wir haben Förderprojekt, für die wir Zuschüsse bekommen)
2650 Erträge aus Kapital(Zinsen) Nein
2660 Erträge aus Kursdifferenzen Nein
2705 Sonst.betr.regelm. Erträge ??
Welche gehören jetzt in die Kostenrechnung, spielen also für die Ermittlung der Betriebsergebnisses eine Rolle? man kann ja nicht pasuchal sagen, dass die 2er-Konten nicht in die Kostenrechnungen, gelangen oder? Die Grundsteuer z.B ist ja eine Kostenteuer die in die Kostenrechnung gehört, im Gegensatz zur Körperschaftsteuer. Kennt sich jemand gut aus und kann zu den oben von mir gemachten Ausssagen (Ja/Nein) definitiv sagen ob die richtig sind, ob also diese für die Kostenrechnung relevant sind oder nicht. Das wäre sehr hilfreich.
Ebenso unsicher bin ich mir bei zwei 8er-Konten: (sonstige Erlöse betrieblich und regelmäßig)?? Sowie bei dem Konto 8970 Bestandsveränderung unfertige Leistungen. Bisher habe ich bei mir in der KoRe nur die eigentlichen Erlöskonten, auf denen die den Kunden in rchnung gestellten Beträge gebucht werden.
Danke schon mal für Eure Hilfe.
Grüße
Hias