Mein Name ist Programm 
@ sander...
Meiner Meiung nach will die Geschäfstführung die Auswirkung der Beschäftigungseffekte/ Beschäftigungsschwankung im Personalbereich, speziell im Administrativen Personalbereich bewertet haben. Was auch einleuchtet.
Also die Antwort auf die Frage was passiert mit meinen Kosten wenn ich weniger Absatz bringe!?
Mit Verweis auf aidualc.
"Fixed costs--- just use them or cut them!
Da der Aufwand für Personal in der Regel den Personalkosten eintsprechen sollte (pagatorischer Kostenansatz) lassen sich natürlich Effekte (speziell: Fixkostendegression, Fixkostenremanenz und Fixkostenreagibilität) abbilden.
Nur frage ich mich gerade ob Ihr überhaupt ein Rechenwerk dafür habt? Teilkostenrechnung?
Teilkostenrechnung beginnt mit der Kostenspaltung in der Kostenartenrechnung und wird von vielen Unternehmen leider nur "hemdsärmlig" durchgeführt weshalb die Ergebnisse auch größten Teils zu wünschen übrig lassen.
Während Du in der GuV die Gesamtveränderung abbildest hast Du in der KLR die Möglichkeit diese Effekte Kostenstellen-, bzw. Kostenträgerbezogen abzubilden. Verdichtest Du die Kostenträgerstück- zur Kostenträgerzeitrechnung, hast Du auch die Effekte für die GuV raus...

@ sander...
Meiner Meiung nach will die Geschäfstführung die Auswirkung der Beschäftigungseffekte/ Beschäftigungsschwankung im Personalbereich, speziell im Administrativen Personalbereich bewertet haben. Was auch einleuchtet.
Also die Antwort auf die Frage was passiert mit meinen Kosten wenn ich weniger Absatz bringe!?
Mit Verweis auf aidualc.
"Fixed costs--- just use them or cut them!
Da der Aufwand für Personal in der Regel den Personalkosten eintsprechen sollte (pagatorischer Kostenansatz) lassen sich natürlich Effekte (speziell: Fixkostendegression, Fixkostenremanenz und Fixkostenreagibilität) abbilden.
Nur frage ich mich gerade ob Ihr überhaupt ein Rechenwerk dafür habt? Teilkostenrechnung?
Teilkostenrechnung beginnt mit der Kostenspaltung in der Kostenartenrechnung und wird von vielen Unternehmen leider nur "hemdsärmlig" durchgeführt weshalb die Ergebnisse auch größten Teils zu wünschen übrig lassen.
Während Du in der GuV die Gesamtveränderung abbildest hast Du in der KLR die Möglichkeit diese Effekte Kostenstellen-, bzw. Kostenträgerbezogen abzubilden. Verdichtest Du die Kostenträgerstück- zur Kostenträgerzeitrechnung, hast Du auch die Effekte für die GuV raus...