Hallo zusammen,
kann mir jemand den Begriff "steuerliche Herstellkosten" definieren?
Vielen Dank!
kann mir jemand den Begriff "steuerliche Herstellkosten" definieren?
Vielen Dank!
08.02.2012 11:07:58
Hallo zusammen,
kann mir jemand den Begriff "steuerliche Herstellkosten" definieren? Vielen Dank! |
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13.02.2012 16:05:32
ok, ich habe ´mich jetzt wiederholt in Fachbüchern belesenn und denke die Lösung sieht folgemdermaßen aus:
Nach Steuerrecht muss man MGK und FGK in die Herstellkosten einrechnen, nach Handelsrecht nicht. Kann mir dies jemand bestätigen? Ich aber schon, das dies der richtige Ansatz ist!! Vielen Dank schonmal! |
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14.02.2012 04:01:51
Hallo,
ich kann Dir das bestätigen. Bis dann!!! Gruß fbausw!!! P.S.: Und bei den Selbstkosten müssen beim Handelsrecht (im Gegensatz zum Steuerrecht) lt. meinem Wissen die "Sondereinzelkosten des Vertriebs" berücksichtigt werden. |
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10.04.2012 00:47:16
Hallo,
sorry! Nach dem BilMoG (2009) müssen in der Handelsbilanz auch die MGK, FGK und der Werteverzehr des Anlagevermögens (= AfA) berücksichtigt werden (siehe Bis dann!!! Gruß fbausw!!! |
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10.04.2012 11:02:07
Prima Link.
Die Arbeit muss ich mir auch mal durchlesen. |
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21.09.2014 15:17:43
Hallo Jule87,
die korrekte Bezeichnung in der Bestandsbewertung ist übrigens Die sollte man mit den Herstellkosten nicht verwechseln. Bis dann!!! Gruß fbausw!!! |
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