Belegarchivierung / Aufbewahrungsfristen

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Belegarchivierung / Aufbewahrungsfristen, Belegarchivierung / Aufbewahrungsfristen
hallo,

mich beschäftigt derzeit folgendes thema:

zur wahrung der aufbewahrungsfristen und lesbarkeit der belege, haben wir belege auf thermopapier (verblasen ja nach einiger  zeit und sind dann kaum noch lesbar) bisher immer zusätzlich auf normalpapier kopiert. da wir aber monatlich ca. 300 belege auf thermopapier haben, nehmen die kopie ganz schön viel platz weg.

ist es zulässig, den originalbeleg (welcher ja auf thermopapier ist) einzuscannen und so die aufbewahrung und lesbarkeit sicherzustellen? ggf. könnte man ja auf dem originalbeleg einen stempel aufdrucken "zur archivierung gescannt" o. ä.

vielen dank für eure tipps.

lg dennis
Hallo Dennis,

Du hast selbst geschrieben "Originalbeleg". Genau so würde ich es auch machen, einen Stempel (vielleicht den, der Vorkontierung) oder im Archivierungsprogramm einen Postit setzen mit Deinen genannten Infos.

Susi
BIlanzbuchhalterin in Deutschland ;)
Comptable général française in Frankreich ;)
Hallo,

ob Kopie oder Scan ist doch eigentlich egal. Auch ein Scan ist ausdruckbar und kann auf verlangen vorgelegt werden. Probleme mit gescannten Belegen gab es aber bei einer BP bei mir noch nie.

Grüße
danke an alle
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