Frühstück im Hotel

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Frühstück im Hotel
Hallo Ihr Lieben  :wink1:

ich bin neu hier und so froh, euch gefunden zu haben.

Mit Reisekostenabrechnungen darf ich mich herumschlagen und das leidige Thema "Frühstück im Hotel" bzw. auf der Hotelrechnung werde ich wohl nie verstehen.

Was mache ich denn, wenn ein Mitarbeiter eine Hotelrechnung mit Logis und Frühstück einreicht, die Firma aber nur die reinen Übernachtungskosten zahlt?
Nur die Übernachtung wird bezahlt, schon verständlich für mich.
Er hat keinen Vma geltend gemacht.
Meine Frage: muss ich ihm die 12 Euro für's Inland auf seine Abrechnung schreiben oder nicht  :denk:

Bitte seid so nett und gebt mir eine Antwort.
Herzlichen Dank  :{}
Franzi
Hallo Franzi,

die Ãœbernachtungskosten sind ja ganz klar als betrieblicher Aufwand zu buchen im SKR03 im 46XX Nummernkreis.

Bei den VMA siehts schon anders aus.

Wenn die Firma die Verpflegungskosten nicht übernimmt, dann würde ich nur die Übernachtungskosten unter Berücksichtigung
der Umsatzsteuer buchen. Die Kosten für das Frühstück werden dann nicht erstattet.

Die VMA kann der Mitarbeiter dann über die private Einkommensteuer-Erklärung direkt mit dem FA abrechnen. Hierfür
musst du dem Mitarbeiter dann eine schriftliche Bestätigung ausstellen am Ende des Wj./VAZ.

Diese Vorgehensweise kannst du aber nur so durchführen, wenn der Mitarbeiter in Vorleistung gegangen ist.

Falls eine Kostenübernahme vorliegt und du die Rechnung im Nachhinein auf den Tisch bekommst, dann sieht
die Lage anders aus.

In diesem Fall würde ich das Frühstück auf Sachzuwendungen an Mitarbeiter auch freiwillige Sozialleistungen (4140 im SKR03) genannt buchen.

Das ist zwar nicht ganz sauber aber immerhin verhinderst du dadurch unangenehme Nachfragen vom Finanzprüfer, da die Gestellung von Speisen
bis zu einem bestimmten Betrag nicht zum Lohn zählen.

Ich hoffe ich konnte dir ein paar Anregungen geben.
Hallo Simba,

sehr herzlichen Dank.

Ich bin nicht so spezialisiert wie viele wohl hier, ich arbeite nicht mit SKR.
Dennoch selbstverständlich ein Dankeschön an dich.

Mit Reisekostenabrechnungen habe ich zu tun, aber auf einem vorbereitendem Level.

Eine Frage, bitte:
Eine Mitarbeiterin reist nach Belgien und übernachtet dort.
In ihrer Abrechnung gibt sie 5,60 Euro und 16,80 Euro an als Vma.

Ich verstehe ihre Zahlen nicht.

Für mich sind es:
Anspruch Anreisetag Belgien: 28, 00 Euro
Anspruch Abreisetag Belgien: 28,00 Euro

Abzüge vom maximalem Wert = von 42,00 Euro (Vma für Belgien).
Für Mittag- und Abendessen am ersten Tag: 33,60 Euro
(42,00 x 80 % : 100 = 33,60)
Aber von ihrem Anspruch = 28 Euro kann ich keine 33,60 Euro abziehen  :denk:

Wer findet den Fehler?
Ich leider nicht und bin sehr dankbar für eure Hilfe.
Hallo Franzi


[CODE]Für mich sind es:
Anspruch Anreisetag Belgien: 28, 00 Euro
Anspruch Abreisetag Belgien: 28,00 Euro
[/CODE]

Ist der Abreisetag - nächter Tag nach der Ãœbernachtung? Kommt die MA  an diesem Tag vor 24.00 UhR nach Hause? In diesem Fall:
von diesen 56 Euro werden 80% nach § 9 Abs.4a s.5 berechnet. Also: 56*0,8=44,80 Euro. Diese VMA kann die MA geltend machen.
Kürzung:  
Mittagessen:40 % von 28*0,8=8,96 Euro
Abendessen: 40% von 28*0,8= 8,96 euro

Ergebnis: 44,8-8,96*2=26,88 Euro Diese VMa kann die MA entweder in ihrer Steuereklärung geltend machen oder vom AG  steuerfrei erstatten lassen.

Falls die MA länger als ein  Tag auf der Reise war, sieht die Berechnung dann anders aus.
Bearbeitet: Macaslaut - 08.05.2019 08:29:20
Danke ihr beiden.
Ich habe evtl. einen Denk- oder Rechenfehler:

lt. Reisekostenrichtlinie rechnet die Firma den Verpflegungsmehraufwand (Vma) von 24 Stunden Satz des jeweiligen Landes ab:
in diesem Fall für Belgien: 42,0 Euro.

Die MA schreibt auf ihrer Abrechnung: Sie hatte Vollverpflegung, Spesen nur für Frühstück am Anreisetag und Abendessen am Abreisetag.

Bedeutet für mich:
Anreisetag: 42,00 Euro x 0,20 = 8,40
Diese 8,40 ziehe ich ab. Von den 28 oder den 42 Euro?

Abreisetag: 42,00 Euro x 0,40 = 16,80
Diese 16,80 ziehe ich ab. Von den 28 oder den 42 Euro?
[CODE]Bedeutet für mich:
Anreisetag: 42,00 Euro x 0,20 = 8,40
Diese 8,40 ziehe ich ab. Von den 28 oder den 42 Euro?
[/CODE]

Anreisetag: 42,00 euro x 1,2*0,2=10,08
28*0,8-10,08=12,32 - VMA
ich bin sehr dankbar für die Hilfe, Macaslaut,

aber deine Summen sind so ungerade  :denk:

Sorry, aber sie kommen mir seltsam vor.

VG, Franzi
Diese Summen wurden nach dem Gesetz ermittelt. Du kannst auch selber nachlesen. Par.9 Abs.4a ff. Du hast aber immer nicht geschrieben, wann die MA angereist und abgereist ist und wann sie nach Hause gekommen ist.
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