Frühstück im Hotel

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1
Antworten
Frühstück im Hotel
Hallo Ihr Lieben  :wink1:

ich bin neu hier und so froh, euch gefunden zu haben.

Mit Reisekostenabrechnungen darf ich mich herumschlagen und das leidige Thema "Frühstück im Hotel" bzw. auf der Hotelrechnung werde ich wohl nie verstehen.

Was mache ich denn, wenn ein Mitarbeiter eine Hotelrechnung mit Logis und Frühstück einreicht, die Firma aber nur die reinen Übernachtungskosten zahlt?
Nur die Übernachtung wird bezahlt, schon verständlich für mich.
Er hat keinen Vma geltend gemacht.
Meine Frage: muss ich ihm die 12 Euro für's Inland auf seine Abrechnung schreiben oder nicht  :denk:

Bitte seid so nett und gebt mir eine Antwort.
Herzlichen Dank  :{}
Franzi
Hallo Franzi,

die Übernachtungskosten sind ja ganz klar als betrieblicher Aufwand zu buchen im SKR03 im 46XX Nummernkreis.

Bei den VMA siehts schon anders aus.

Wenn die Firma die Verpflegungskosten nicht übernimmt, dann würde ich nur die Übernachtungskosten unter Berücksichtigung
der Umsatzsteuer buchen. Die Kosten für das Frühstück werden dann nicht erstattet.

Die VMA kann der Mitarbeiter dann über die private Einkommensteuer-Erklärung direkt mit dem FA abrechnen. Hierfür
musst du dem Mitarbeiter dann eine schriftliche Bestätigung ausstellen am Ende des Wj./VAZ.

Diese Vorgehensweise kannst du aber nur so durchführen, wenn der Mitarbeiter in Vorleistung gegangen ist.

Falls eine Kostenübernahme vorliegt und du die Rechnung im Nachhinein auf den Tisch bekommst, dann sieht
die Lage anders aus.

In diesem Fall würde ich das Frühstück auf Sachzuwendungen an Mitarbeiter auch freiwillige Sozialleistungen (4140 im SKR03) genannt buchen.

Das ist zwar nicht ganz sauber aber immerhin verhinderst du dadurch unangenehme Nachfragen vom Finanzprüfer, da die Gestellung von Speisen
bis zu einem bestimmten Betrag nicht zum Lohn zählen.

Ich hoffe ich konnte dir ein paar Anregungen geben.
Hallo Simba,

sehr herzlichen Dank.

Ich bin nicht so spezialisiert wie viele wohl hier, ich arbeite nicht mit SKR.
Dennoch selbstverständlich ein Dankeschön an dich.

Mit Reisekostenabrechnungen habe ich zu tun, aber auf einem vorbereitendem Level.

Eine Frage, bitte:
Eine Mitarbeiterin reist nach Belgien und übernachtet dort.
In ihrer Abrechnung gibt sie 5,60 Euro und 16,80 Euro an als Vma.

Ich verstehe ihre Zahlen nicht.

Für mich sind es:
Anspruch Anreisetag Belgien: 28, 00 Euro
Anspruch Abreisetag Belgien: 28,00 Euro

Abzüge vom maximalem Wert = von 42,00 Euro (Vma für Belgien).
Für Mittag- und Abendessen am ersten Tag: 33,60 Euro
(42,00 x 80 % : 100 = 33,60)
Aber von ihrem Anspruch = 28 Euro kann ich keine 33,60 Euro abziehen  :denk:

Wer findet den Fehler?
Ich leider nicht und bin sehr dankbar für eure Hilfe.
Hallo Franzi


[CODE]Für mich sind es:
Anspruch Anreisetag Belgien: 28, 00 Euro
Anspruch Abreisetag Belgien: 28,00 Euro
[/CODE]

Ist der Abreisetag - nächter Tag nach der Übernachtung? Kommt die MA  an diesem Tag vor 24.00 UhR nach Hause? In diesem Fall:
von diesen 56 Euro werden 80% nach § 9 Abs.4a s.5 berechnet. Also: 56*0,8=44,80 Euro. Diese VMA kann die MA geltend machen.
Kürzung:  
Mittagessen:40 % von 28*0,8=8,96 Euro
Abendessen: 40% von 28*0,8= 8,96 euro

Ergebnis: 44,8-8,96*2=26,88 Euro Diese VMa kann die MA entweder in ihrer Steuereklärung geltend machen oder vom AG  steuerfrei erstatten lassen.

Falls die MA länger als ein  Tag auf der Reise war, sieht die Berechnung dann anders aus.
Bearbeitet: Macaslaut - 08.05.2019 08:29:20
Danke ihr beiden.
Ich habe evtl. einen Denk- oder Rechenfehler:

lt. Reisekostenrichtlinie rechnet die Firma den Verpflegungsmehraufwand (Vma) von 24 Stunden Satz des jeweiligen Landes ab:
in diesem Fall für Belgien: 42,0 Euro.

Die MA schreibt auf ihrer Abrechnung: Sie hatte Vollverpflegung, Spesen nur für Frühstück am Anreisetag und Abendessen am Abreisetag.

Bedeutet für mich:
Anreisetag: 42,00 Euro x 0,20 = 8,40
Diese 8,40 ziehe ich ab. Von den 28 oder den 42 Euro?

Abreisetag: 42,00 Euro x 0,40 = 16,80
Diese 16,80 ziehe ich ab. Von den 28 oder den 42 Euro?
[CODE]Bedeutet für mich:
Anreisetag: 42,00 Euro x 0,20 = 8,40
Diese 8,40 ziehe ich ab. Von den 28 oder den 42 Euro?
[/CODE]

Anreisetag: 42,00 euro x 1,2*0,2=10,08
28*0,8-10,08=12,32 - VMA
ich bin sehr dankbar für die Hilfe, Macaslaut,

aber deine Summen sind so ungerade  :denk:

Sorry, aber sie kommen mir seltsam vor.

VG, Franzi
Diese Summen wurden nach dem Gesetz ermittelt. Du kannst auch selber nachlesen. Par.9 Abs.4a ff. Du hast aber immer nicht geschrieben, wann die MA angereist und abgereist ist und wann sie nach Hause gekommen ist.
Seiten: 1
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (1 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):
Anzeige

TOP ANGEBOTE

Button__subThema.PNG RS Toolpaket - Planung:
4 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 149,- EUR statt 227,- EUR bei Einzelkauf
Button__subThema.PNG RS Toolpaket - Controlling:
6 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 189,- EUR statt 286,- EUR bei Einzelkauf
Button__subThema.PNG RS FiBu Paket:

8 Excel-Tools zum Paketpreis von nur 39,- EUR statt 49,- EUR bei Einzelkauf
Anzeige
Excel-Vorlagen-Markt.de

Stellenanzeigen

Kaufmännischer Leiter (m/w/d)
Sie übernehmen als kaufmännischer Leiter (m/w/d) die Verantwortung für die Führung Ihres Teams und unterstützen den Geschäftsführer der Lorenz GmbH & Co. KG bei allen betriebswirtschaftlichen Fragen zur Steuerung des Unternehmens. Fachlich berichten Sie an die in München ansässige BRUNATA... Mehr Infos >>

Experte Bilanzierung (m/w/d)
Die E.V.A., Energieversorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH Aachen, ist die geschäftsführende Holding- Gesellschaft der STAWAG, des Nahverkehrsunternehmens ASEAG und über 50 weiteren Tochter- und Beteiligungsgesellschaften. Mit rund 150 Mitarbeitenden erbringt die E.V.A. sämtliche Querschnittsfu... Mehr Infos >>

(Senior) Accountant / Finanzbuchhalter (m/w/d)
Die Vidal MMI Germany GmbH (Vidal MMI) ist ein E-Health-Unternehmen, welches medienübergreifende Arzneimittelinformationssysteme und IT-Lösungen für Ärzte, Kliniken und Apotheken sowie weitere Leistungserbringer im Gesundheitswesen erstellt. Mehr Infos >>

Steuerfachangestellter / Finanzbuchhalter (m/w/d)
Die SVG Straßen­verkehrs­genossen­schaft Berlin und Brandenburg eG ist eine von derzeit 15 Straßenverkehrs­genossen­schaften im gesamten Bundesgebiet. Als rechtlich und wirtschaftlich selbständige Genossenschaft sind wir ein Mitgesellschafter der SVG Zentrale in Frankfurt am Main. Sie bündelt und... Mehr Infos >>

Bilanzbuchhalter (m/w/d)
Zur Verstärkung unseres Finanzteams suchen wir eine engagierte und fachlich versierte Persönlichkeit, die in enger Zusammenarbeit mit unserem CFO die Finanzprozesse mitgestaltet. Die Position ist in Teilzeit mit flexibler Wochenstundenanzahl zu besetzen und bietet eine langfristige Perspektive in... Mehr Infos >>

Steuerfachangestellte (m/w/d)
Seit 2013 bin ich selbständiger Steuerberater. Unser Büro befindet sich im Hamburger Stadtzentrum in der Nähe der Laeiszhalle. Der Tätigkeitsschwerpunkt meines Teams liegt insbesondere in der nationalen Steuerberatung von mittelständischen Unternehmen und ihrer Gesellschafter, Freiberufler sowie ... Mehr Infos >>

Leitung Business Controlling (m/w/d)
Zu den Hekatron Unternehmen gehören inzwischen über 1.000 engagierte und ambitionierte Mitarbeitende. Ihr gemeinsames Ziel: Menschen die Sicherheit zu geben, dass sie im Brandfall geschützt sind. Diese Verantwortung verbindet uns entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Um unsere Kolleginnen und... Mehr Infos >>

Finanzprüfer*in (w/m/d)
Die Stadt Weinheim mit rund 45.000 Einwohner*innen ist inner­halb der Metropol­region Rhein-Neckar ein beliebter Wohnort mit großem Bildungs-, Sport- und Kultur­angebot. Wir als Beschäftigte (ca. 800) der Stadt­verwaltung wollen unsere Stadt Tag für Tag weiter­entwickeln. Wenn Sie Teil un... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

290-2.jpg       
Die E-Rechnung ist ab 2025 Pflicht: Tipps zur Umsetzung!
Ab 1.1.25 gelten zahlreiche gesetzliche Neuregelungen zur Umsetzung der E-Rechnung im B2B-Bereich. Bei der Umsetzung gibt es aber häufig noch viele Detail- und Praxisfragen. Im Webinar der Haufe Akademie erhalten Sie einen Überblick über alle wesentlichen Neuerungen und Anwendungshinweise zur neuen E-Rechnungspflicht.  Mehr Infos >>

JOB- Letter

 jobletter.jpg
Sie möchten über neu eingehende Stellenangebote automatisch informiert werden? Dann können Sie unseren kostenfreien Jobletter abonnieren. Mit diesem erhalten Sie alle 14 Tage die aktuellsten Stellenanzeigen und weitere Arbeitsmarkt-News.

Excel-Tool Bilanz- und Erfolgsanalyse

Bilanzanalyse-Tool 290px.jpg
Aus Bilanz und G+V werden alle gängigen Bilanz- und Erfolgskennzahlen errechnet und versucht, die Bewertung der Zahlen mit den Ampelfarben grün, gelb und rot deutlich zu machen. Die Ableitung bzw. Berechnung der Kennzahlen wird ausführlich dargestellt.

Jetzt hier für 34,- EUR downloaden >>
Nützliche Excel-Tools

Diagramme_Charts_pm_chormail@hotmail-com_B347361660_290px.jpg

Excel Dashboard Baukasten für das Projektmanagement
Zahlreiche fertig vorbereitete Module, Grafiken und Übersichten, die leicht individuell angepasst und zu beliebigen Dashboards für Präsentationen, Reporting oder das Projektcontrolling zusammengestellt.... mehr Infos >>

Preiskalkulation für Produkte u. Dienstleistungen

Branchenübergreifende Excel-Vorlagen zur einfachen Preiskalkulation und Angebotskalkulation für Selbständige. Separate Vorlagen für Produktgeschäft und Dienstleistungen (Stundensatzkalkulator). Preis- und Angebotskalkulation für Selbständige. mehr Infos >>

Excel-Projektmanagement-Paket

Professionelle Excel-Vorlagen für Ihr Projektmanagement Dieses Vorlagen-Paket enthält insgesamt 9 verschiedene Excel-Dateien für die Projektplanung und das Projektmanagement. Alle Dateien sind einfach zu bedienen, können vom Nutzer beliebig angepasst werden. mehr Infos >>

Weitere Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

03_Liquiditaetstool.png
Dieses Excel-Tools bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig.
Mehr Informationen >>

Excel-Finanzplan-Tool PRO für Kapitalgesellschaften

Dieses Excel-Tool ist ein umfangreiches - auch von Nicht-Betriebswirten schnell nutzbares - integriertes Planungstool, welches den Nutzer Schritt-für-Schritt durch alle Einzelplanungen (Absatz- und Umsatz-, Kosten-, Personal-, Investitionsplanung etc.) führt und daraus automatisch Plan-Liquidität (Cashflow), Plan-Bilanz und Plan-GuV-Übersichten für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren erstellt.
Mehr Informationen >>

Vorlage - Formular für Investitionsplanung, Investitionsantrag

PantherMedia_Prakasit-Khuansuwan_400x299.jpg
Dieses Excel-Tool bietet Ihnen Muster-Formulare für die Steuerung von Investitionen/ Anlagenbeschaffungen in einem Unternehmen. Es sind es sind Vorlagen zu Investitionsplanung und Investitionsantrag enthalten.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Skript Kostenrechnung

Umfassendes Skript für Studenten, Auszubildende und angehende Bilanzbuchhalter zu allen prüfungsrelevanten Themen aus der Kosten- und Leistungsrechnung als ebook im pdf-Format. Auf 163 Seiten wird alles zum Thema Kostenrechnung ausführlich und verständlich sowie mit vielen Abbildungen und Beispielen erläutert.

Themen:

- Kostentheorie
- Aufgaben und Systeme der Kostenrechnung
- Vollkostenrechnung
- Teilkostenrechnung (Deckungsbeitragsrechnung)
- Plankostenrechnung
- Kurzfristige Erfolgsrechnung
- Prozesskostenrechnung
- Kalkulation im Handel

Zusätzlich zum Skript erhalten Sie umfangreiche Klausuraufgaben und Übungsaufgaben mit Lösungen! Preis 9,90 EUR Hier bestellen >>