Aktiendepot Entnahme / Zufluss richtig buchen

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Aktiendepot Entnahme / Zufluss richtig buchen
Moin Moin,

Bin noch recht neu in meiner Geschäftswelt und denke aber, dass ich einigermaßen verstehe, was ich tue…

Ich habe jetzt ein Flatex GeschäftsKonto eröffnet, wo ich dann von meiner GmbH Geld transferieren möchte und dort dann spekuliere.
Grundsätzlich ist das Depotkonto ja auch Betriebsvermögen und vermeintliche Gewinne oder materialisierte Verluste kann man dann verbuchen.

Nun verwalte ich aber meine Buchhaltung über LexWare und ich finde dort keine Möglichkeit, es sauber und ordentlich darzustellen.

Es geht schon damit los, das ich mir eine Summe XX auf das Geschäftsdepot überwiesen habe, ich dann aber diese Summe gar nicht vernünftig zuordnen kann.

Bin mir nicht sicher, ob ich mein Problem richtig dargestellt habe, aber es geht darum, wie ich mein Depot sauber in meiner GmbH und der Buchhaltung erfasse.

Jede Hilfe ist sehr willkommen.

Lg
Zitat
Arnibanani schreibt:
Grundsätzlich ist das Depotkonto ja auch Betriebsvermögen

Wenn du als Privat Person  das Konto eröffnet hast, dann gehört es nicht zum Betriebsvermögen.
Hallo,

Das Depot wurde von der GmbH eröffnet.
Geschäftsdepot wird wie ein bankkonto behandelt. Du legst für dieses Konto ein Bankkonto in Lexoffice an. Die Überweisung von einem Bankkonto auf dieses Konto buchst du am Besten über das Geldtransitkonto. Sobald du mit dem Geld vom Depotskonto die Finanzinstrumente kaufst, buchst du auch dementsprechend. Finanzinstrumente an Depot.
Hallo Arni,

dann fängt der Spaß aber erst so richtig an! Und da habe ich Bedenken, wenn Dir die Buchung des Geldtransits bereits Kopfzerbrechen bereitet. Wie wird das erst mit dem Buchen von den verschiedenartigsten Erträgen, der einbehaltenen Quellensteuer - anrechenbar oder erstattbar - von Wiederanlagen, von Verkäufen und den dazugehörenden Buchungen der Abgänge aus dem Depot, dem Buchen von Abschreibungen und Zuschreibungen sein?

Das Buchen eines Depots ist gar nicht einfach ...

Da empfehle ich, zeitig einen kundigen Steuerberater zu Rate zu ziehen, zumal es spätestens bei der Bewertung zum Bilanzstichtag auch noch Unterschiede zwischen Handels- und Steuerrecht zu beachten gilt. Da ergeben sich dann möglicherweise drei Werte, die es handzuhaben gilt - Kurswert, Buchwert laut Handelsrecht und Buchwert laut Steuerrecht.

Investieren oder spekulieren, Anlagevermögen oder Umlaufvermögen? Denn auch die Antwort auf diese Frage hat Einfluss auf die Werte in den Büchern.

Was ich nicht verstehe - spekulieren? Mit dem Geld der GmbH? Nun, es ist ja Deine. Aber macht das Sinn?

Hugh!
Moin und Danke für Eure Hilfen.
Ich denke, ich weiß nun Bescheid.

@Sitting Bull
Steuerberater ist einbezogen. Ich möchte es aber auch selbst verstehen.
Zu deiner Rhetorischen Frage des Sinns, aus meiner Sicht schon ;-)
Da könnte man ja auch insgesamt den Aktienhandel (Spekulation) infrage stellen.

Vielen Dank und Lg
Zitat
Sitting_Bull schreibt:
Was ich nicht verstehe - spekulieren? Mit dem Geld der GmbH? Nun, es ist ja Deine. Aber macht das Sinn?

Ich würde es halt erstmal als investieren bezeichnen und klar macht das auch mit einer GmbH und nicht benötigter Liquidität Sinn als Vermögensmehrung. Wie riskant die Anlagestrategie ist, hängt vom GF ab. Tagesgeldkonto kann man auch machen, dafür gibt es aber nur um die 3% (wenn überhaupt dauerhaft, oft auf 3 Monate beschränkt). Wenn man auf DAX allgemein setzt, hat man über die letzten 50 Jahre eine Durchschnittsrendite von etwa 8% pro Jahr.

Wenn man etwas geschickter investiert und nicht alle Werte pauschal mitnimmt (inklusive der Verlierer), schafft man es auch ohne all zu viel Risiko auf 15% pro Jahr. 15% sind mit Zinseszinseffekt in 10 Jahren eine Vervierfachung des eingesetzten Kapitals. Wenn man also 10.000 € übrig hat, warum sollte man die nicht aktiv nutzen, um daraus vielleicht 40.000 zu machen ? Und wenn man Geld konkret braucht, kann man jederzeit Positionen wieder auflösen.

PS: Ich würde es halt über eine Holding machen und nicht über eine operative GmbH. Da kann man das sauber voneinander trennen.
Nachhilfe in Sachen Buchführung scheint mir aber von Nöten.
Bearbeitet: Dauerbucher - 26.03.2025 16:47:20
Danke für die Ausführungen.
Stimme allem zu.

Hilft mir hier sehr

Gruß
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