Amazon Rechnung

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Amazon Rechnung, UOSS
Liebe Forum Mitglieder

nun brauche ich auch mal eure Meinung.

Folgender Sachverhalt:

Unternehmerin, mit Umsatzsteuer ID, also vorsteuerabzugsberechtigt kauft ein Kabel (Warenwert ca. 30€) bei einem Amazon Händler.

Auf der Amazon Rechnung ist aber ihre Umsatzsteuer ID nicht drauf. Der Händler hat eine belgische Adresse angegeben und eine belgische VAT Nummer.
Die Nummer ist ziemlich lang und  hat in der Mitte die Buchstaben UOSS. In der Rechnung ist 19% Umsatzsteuer ausgewiesen.

Wie ist das ganze zu verbuchen ?

Ich habe mich natürlich eingelesen auf allen möglichen Internetseiten.
In meiner Recherche  bin ich nur auf die Begriffe MOSS (Mini One Stop Shop, der vor 2021 gegolten hat) und IOSS (Import One Stop Shop) gestoßen.
Der Begriff UOSS wurde nirgends in der Literatur erwähnt.

1. Frage: Wer hat diesen Begriff schon mal gehört oder gelesen und weiß was damit gemeint ist ?

              Für mich ist Fakt, dass es sich um einen Fernverkauf handelt und das OSS Verfahren gilt. Seht ihr das genauso ?
             
              Aber OSS wird angewendet bei B 2 C und es handelt sich hier um ein B 2 B (Unternehmer zu Unternehmer)
              Es sei denn, die Unternehmerin nutzt das nicht für ihr Unternehmen und hat das privat bestellt.
              Natürlich geht der Betrag aber von ihrem Geschäftskonto ab.

2. Frage: Ist das als innergemeinschaftlicher Erwerb einzustufen ?
              Das Konto innergemeinschaflticher Erwerb 19% Vorsteuer, 19 % Umsatzsteuer würde ich nicht nehmen, da die deutsche Umsatzsteuer ID von der
              Unternehmerin nicht auf der Rechnung  drauf ist. Für mich daher kein Vorsteuerabzug möglich. Oder bin ich da zu kleinlich, denke zu kleinkariert ?

              Außerdem weiß ich auch nicht, von wo aus die Ware versendet worden ist. Ein Auslieferungslager konnte ich nicht auf der Rechnung erkennen.
         
             Bei innergemeinschaftlicher Erwerb gibt es noch weitere Konten im Kontenplan, zum Beispiel ohne Vorst. mit Umsatzsteuer....
            Wäre das eine Alternative ?

3. Frage: Könnte man auch auf Wareneingang ohne Vorsteuer buchen ?

4. Frage.: Gebucht wurde letztendlich auf das Konto "Sonstiger Betriebsbedarf" mit 19% Vorsteuerschlüssel
               
                Hättet ihr genauso gebucht ?
           
               Es spricht dafür, dass die Rechnung mit 19% Vorsteuer ausgewiesen worden ist und der Gegenstand von geringem Wert ist, sie ihn ja nicht weiter verkauft,
               sondern vermutlich für ihr Unternehmen nutzt.

               Ich frage mich aber, warum die Rechnung mit Vorsteuer 19 % gestellt worden ist, wenn der Käufer in Belgien sitzt und eine belgische Umsatzsteuer ID hat.
               Bei einer deutschen ID wäre das korrekt.
             
              Ich will immer verstehen, warum etwas so gebucht wird, wie es gebucht ist. Ich habe von mir selbst die Meinung, dass ich irgendwie auf dem Schlauch stehe.

              Bin daher gespannt auf eure Antworten, wie ihr das handhabt. Oder ignoriert ihr das ganze und bucht immer im Sinne des Unternehmers.
Liebe Forum Mitglieder,

ich habe nochmals selbst recherchiert und mir Gedanken über den Fall gemacht.

Aus der Sicht des Amazon Händlers ist alles korrekt abgelaufen. Eine Kundin hat bei ihm bestellt ohne Angabe ihrer Umsatzsteuer ID Nummer.
Also B2C Verkauf. Der Amazon Händler nimmt am OSS Verfahren teil, hat die deutsche Umsatzsteuer recherchiert und die Rechnung mit 19% ausgestellt.
Er hat automatisch die SOLL Versteuerung und meldet die Umsatzsteuervoranmeldung bei der Zentralstelle.

Das UOSS bedeutet vermutlich EU-OSS. Etwas anderes kann es nicht sein. Ich nehme an, dass bei der Rechnungserstellung mit einer Software man einfach nicht
noch einen weiteren Buchstaben hinzufügen konnte und das U für Europa steht.

Die deutsche Unternehmerin hat sich wahrscheinlich keine Gedanken über den Geschäftsvorfall gemacht, sondern bestellt über Amazon, weil es halt günstig
war. Ob es von vorneherein geschäftlich geplant war, kann ich nicht wissen und sagen. Sie hat ja eh die Buchhaltung extern ausgelagert und macht diese nicht
selbst. Jedenfalls hat sie wie üblich die Rechnung von eines ihrer Geschäftskonten bezahlt.

Laut der Software bookamat.com/blog/detail/wie-buche-ich-umsätze-die-im-eu-oss-verfahren-gemeldet werden/
werden dort jeweils eigene Konten angelegt mit der Bezeichnung "Einkauf EU OSS und Umsatzsteuer EU OSS. und man würde über diese Konten buchen.
Wäre die Rechnung von vorneherein als geschäftlich eingestuft worden, müßte sie die IST Versteuerung nehmen, da sie eine EÜR machen muss.

Ich habe noch recherchiert, dass es auch spezielle Dienstleistungsprogramme gibt wie Amainvoice, die sich auf E-Commerce und OSS spezialisiert haben,
diese Rechnungen alle prüfen und buchen und dann eine Schnittstelle zu DATEV haben und dies dann einspielen.
(Das würde sich vielleicht für Steuerberater lohnen)

Nun, da die Unternehmerin die Buchhaltung an einen Steuerberater abgegeben hat, wird dort vermutlich wegen der geringen Summe und weil man da mit einer
anderen Software arbeitet, das nicht groß beachtet. Es ist dort üblich, dass man zum Vorteil des Kunden bucht, nämlich mit Vorsteuerabzug.(Weil die Kundin ja
vorsteuerabzugsberechtigt ist und man dann den Gewinn mindern kann)
Meine Meinung theoretisch hätte man die Rechnung ja als Privatentnahme buchen können zum Zeitpunkt, als das vom Geschäftskonto abging.
Später wenn geklärt ist, ob es tatsächlich geschäftlich genutzt ist wieder als Privateinlage. Dann hätte sie halt keinen Vorsteuerabzug gehabt.

Bitte schreibt mir eure Meinung dazu. Wie seht ihr das ? Ich möchte einfach mal einen Meinungsaustausch anregen.
Liebe Forummitglieder,

leider kam von euch bis jetzt noch keine Antwort zu diesem Thema.

Abschließend zu diesem Thema möchte ich euch noch meine Überlegungen teilen.

Wenn es seitens des Händlers ein B to C Verhältnis ist, kann es auf der anderen Seite, also seitens der Einkäuferin nicht als B to B Geschäft gelten.

Daher halte ich die Kontierung von "sonstiger Betriebsbedarf" mit Vorsteuerschlüssel auf jeden Fall für falsch.
Hallo Fachkraft,

also da hast Du Dir ja wirklich viel Gedanken gemacht. Respekt.

Vermutlich denke ich zu einfach: Wieso nicht einfach als Betriebsausgabe ohne VST Abzug?

VG
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