Hallo liebe Rechnungswesen-Portal.de Mitglieder,
habe mehrere Probleme, die ich trotz umfangreicher Literatursuche, nicht lösen kann. Hoffe ihr könnt mir da helfen
:
1.) Ein Unternehmer unternimmt mit seinen vier Mitarbeitern jeden Monat ein sogenanntes Belohnungsessen (unter 44 Euro pro Person)
- die Aufwendungen der Mitarbeitern kann ich vollständig als Betriebsausgabe abziehen
- wie sieht es jedoch mit der Umsatzsteuer aus? ... liegt hier eine umsatzsteuerpflichtige sonstige Leistung vor, die den Vorsetuerabzug ausgleicht?
- Wie behandel ich die Kosten des Unternehmens? ... sind diese Kosten der Lebensführung und somit nicht abziehbar?
2.) Ein Unternehmer zahlt während einer Auswärtstätigkeit seinen Mitarbeitern das Frühstück
- ich würde diesen Sachverhalt folgendermaßen lösen:
Tatsächlicher Frühstücksbetrag wird gegen Mehraufwand für Verpflegung (wird nicht ausgezahlt) gerechnet ... somit müsste ich das Frühstück vollständig als Betriebsausgabe mit vollem Vorsteuerabzug ansetzen können?
- Ich frage mich jedoch, was mit den Kosten des Unternehmers passiert?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen
. Schon einmal vielen Dank.
Liebe Grüße
Ralph
habe mehrere Probleme, die ich trotz umfangreicher Literatursuche, nicht lösen kann. Hoffe ihr könnt mir da helfen

1.) Ein Unternehmer unternimmt mit seinen vier Mitarbeitern jeden Monat ein sogenanntes Belohnungsessen (unter 44 Euro pro Person)
- die Aufwendungen der Mitarbeitern kann ich vollständig als Betriebsausgabe abziehen
- wie sieht es jedoch mit der Umsatzsteuer aus? ... liegt hier eine umsatzsteuerpflichtige sonstige Leistung vor, die den Vorsetuerabzug ausgleicht?
- Wie behandel ich die Kosten des Unternehmens? ... sind diese Kosten der Lebensführung und somit nicht abziehbar?
2.) Ein Unternehmer zahlt während einer Auswärtstätigkeit seinen Mitarbeitern das Frühstück
- ich würde diesen Sachverhalt folgendermaßen lösen:
Tatsächlicher Frühstücksbetrag wird gegen Mehraufwand für Verpflegung (wird nicht ausgezahlt) gerechnet ... somit müsste ich das Frühstück vollständig als Betriebsausgabe mit vollem Vorsteuerabzug ansetzen können?
- Ich frage mich jedoch, was mit den Kosten des Unternehmers passiert?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen

Liebe Grüße
Ralph
Bearbeitet:
Ralph - 10.11.2010 17:47:45