Buchen von Umsatzsteuer mit einem Dienstwagen in einer GmbH mit 1% Methode

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Buchen von Umsatzsteuer mit einem Dienstwagen in einer GmbH mit 1% Methode
Hallo Zusammen,

ich komme bei diesem Thema leider nicht so recht weiter und hoffe hier einige zu finden die sich auch schon mit diesem Thema befasst haben.

In meiner Ein-Mann GmbH nutze ich die 1% Methode mit einem Elektro PKW der einem Arbeitnehmer überlassen wird. Jetzt muss man hier ja für sonstige leistungen für den PKW (ich neheme an z.b. fürs Tanken) die Umsatzsteuer abführen. Dies kann man ebenfalls mit der 1% Methode bewerkstelligen und mithilfe eines 20 % Abzugs.

Wie buche ich das jedoch für eine GmbH? Weiß jemand wie genau diese Buchungen für skr04 aussehen müssten? Sie müssten ja über ein Gehaltskonto laufen, oder? Aber wie verbindet man das ganze (geldwerter vorteil, Gehalt, Umsatzsteuer).
Bearbeitet: Redakteur - 21.09.2023 07:32:11 (Link entfernt)
Hallo marcbalta,

der ganze Sachverhalt klingt in der Tat etwas verwirrend, wie ein Wollknäul, dass man erst auseinanderziehen muss.

Hier werden so viele Bereiche berührt, wie Einkommenssteuer, Umsatzsteuer, Lohnsteuer.
Hier braucht man wirklich Fachkenntnisse, die eigentlich nur jemand hat mit einer Ausbildung zum Finanzbuchhalter oder Steuerfachangestellten.

Hier alles selber machen zu wollen wird schwierig. Entweder muss man sich gründlich einlesen aus mehreren Quellen und alles sortieren in welche Bereiche das
kommt oder man sucht sich gleich entsprechendes Fachpersonal oder übergibt alles dem Steuerberater.


Ich gehe von folgender Voraussetzung aus. Der PKW ist ein Geschäftswagen und ist im sogenannten Betriebsvermögen, im Anlagevermögen.
Alles ist auf die GmbH gemeldet, Versicherungen etc.

Dann buchst du ganz normal die Tankbelege ein:

6530 Lfd. KfZ und Betriebskosten
1406 abziehbare Vorst. 19 %             an Bank.


Weil du den PKW auf das Geschäft angemeldet hast, geht das Finanzamt davon aus, dass du mit diesem Auto auch privat fährst.
Du hast dich dafür entschieden, die  private Nutzung des Firmenwagens mit der 1% Methode zu versteuern.

Bei Elektrofahrzeugen gibt es jedoch besondere gesetzliche Regelung. Es gilt nämlich ein ermäßigter Steuersatz, der von der Reichweite des Fahrzeugs abhängt.
Dazu musst du dich nochmals einlesen, dass du diesen privaten Nutzungsanteil richtig ermitteln bzw. berechnen kannst.

Für Elektroautos gibt es eine vergünstigte Regelung, bei der  nur 0,25 % angerechnet werden, wenn der Kaufpreis des Fahrzeugs nicht mehr als 60.000 € beträgt.

https://www.haufe.de/finance/steuern-finanzen/privatnutzung-von-elektro-und-hybridelektrofahrzeugen_190_476268.html

Weil das nicht so einfach ist, solltest du das von einem Steuerberater machen lassen.

So wenn der private Nutzungsanteil richtig berechnet worden ist, gibt es verschiedene Varianten bei der Einkommenssteuer und bei der Umsatzsteuer.
Das sind wiederum zwei Bereiche, die du auseinander halten solltest.

Hier die Links:

https://www.haufe.de/finance/steuern-finanzen/berechnung-des-privaten-pkw-nutzungsanteils_190_571706.html

Die Überlassung des Fahrzeugs an Arbeitnehmer habe ich dir hier gegoogelt.

https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/firmen-pkw-ueberlassung-an-arbeitnehmer-4-arbeitgeber-ueberlaesst-seinem-arbeitnehmer-ein-elektro-bzw-
ein-plug-in-hybridelektrofahrzeug-auch-zur-privaten-nutzung_idesk_PI20354_HI13134967.html


Das gehört natürlich auf die Lohnabrechnung drauf. Die meisten EDV Lohnprogramme können das programmunterstützt ausrechnen und dann kommt auch eine entsprechende Buchungsliste raus, in der man das auch einbuchen kann.

LG
Hallo Marcbalta,

ich habe mir nochmals Gedanken über den Sachverhalt gemacht.

Hier geht es ja hauptsächlich um die Nutzungsüberlassung des Geschäfts PKW an den Arbeitnehmer.

Ich nehme an, dass der Arbeitnehmer den PKW auch privat nutzen darf und diesen privaten Nutzungsanteil dann mit der 1 % Methode versteuert werden soll.
Das bedeutet, er hat einen geldwerten Vorteil, der über die Lohnabrechnung laufen muss. Das hast du schon mal richtig erkannt. ES gilt hier ab 2019 ein viertel
vom Bruttolistenpreis.
Der Buchungssatz lautet:

6020 Gehälter an 4947 Sachbezug aus KfZ Gestellung 19%
                       an 3860 Umsatzsteuer 19%


Wenn der Arbeitnehmer den PKW auch noch nutzt, um in das Geschäft zu fahren ist das wieder ein anderer Sachverhalt, nämlich Wohnung-erste Tätigkeitsstrecke.
Dann gilt 0,002 % pro Fahrt vom ein viertel vom Bruttolistenpreis oder 0,03 % pro Monat.

Man muss beide Zahlen zusammen zählen, also den geldwerten Vorteil aus der privaten Nutzung und den aus Wohnung-erste Tätigkeitsstätte.
Von dieser Summe dann 19 % rausrechnen für die Umsatzsteuer. Dann kommt man zu dem Nettobetrag = Bemessungsgrundlage = Konto 4947

Ich hoffe ich konnte dir damit weiterhelfen.

LG
Zitat
Wie buche ich das jedoch für eine GmbH? Weiß jemand wie genau diese Buchungen für skr04 aussehen müssten? Sie müssten ja über ein Gehaltskonto laufen, oder? Aber wie verbindet man das ganze (geldwerter vorteil, Gehalt, Umsatzsteuer).

wer rechnet die gehälter bzw. das gehalt der GmbH ab?
die autonutzung muss als sachbezug mit rein.

bevor du da selbst dran rumbastelst, such dir lieber einen
steuerberater, der das gehalt abrechnet und das auch gleich
richtig bucht.

Zitat
In meiner Ein-Mann GmbH ... der einem Arbeitnehmer überlassen wird.
d.h. der arbeitnehmer ist der geschäftsführer.
oder gibt es noch einen AN?
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