Buchung Abgang Anlagevermögen / Sonstige Verbindlichkeit

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Buchung Abgang Anlagevermögen / Sonstige Verbindlichkeit, Buchung Abgang Anlagevermögen / Sonstige Verbindlichkeit
Hallo liebe Forum-Mitglieder,

ich bin neu im Unternehmen und mache beim Jahresabschluss zum ersten Mal mit :)
Jetzt habe ich eine Frage die das Anlagevermögen betrifft.

Folgender Fall:

Wir haben Anfang des letzten Jahres einen Vertrag mit einem Geschäftspatner über ein "Kauf des Grundkonzept" abgeschlossen. Laut Vertrag sollte neben einer Hauptzahlung  €50.000 (für das Konzept) eine  weitere Zahlung (25.000€) folgen, falls mind. 2000 qm Fläche vermietet werden.

Das Grundkonzept wurde aktiviert, für die Zusatzzahlung haben wir eine sonst. Verbindlichkeit gebildet und ebensfalls als Anschaffungsnebenkosten aktiviert). Nun stellt sich heraus, die Vereinbarung wurden nicht erfüllt (unter 2000 qm), somit erlicht nun die Verpflichtung der Zusatzzahlung .
Jetzt kommt das ABER: Weil der Geschäftspatner sich sehr bemüht hat, will man ihn doch eine kleinere Zusatzvergütung (10.000€) zahlen.

Ich weiß, dass ich die sonst. Verbindlichkeit auflösen und die Anlage die aktiviert wurde, anpassen muss.

Meine Idee war die sonst. Verbindlichkeit komplett auszulösen und auch die Anlage komplett abgehen (mit der Afa-Korektur) zu lassen. Und die 15.000€ als neue Verbindlichkeit einzubuchen. Saldieren darf ich ja nach HgB nicht:  
Wenn ich nun die Afa korriegiere habe ich doch eine erfolgswirsame Buchung, sonstige betriebliche Ertäge?

Wie seht ihr das?

Grüße

Sonny
Bearbeitet: sonny - 21.01.2017 12:55:56
Hi,

mit dem Saldierungsverbot nach HGB hat die ganze Sache nichts zu tun. Die ursprüngliche Buchung AV an SV in Höhe von 25.000 Euro war schon falsch, weil zum dem Zeitpunkt weder eine Verbindlichkeit noch ein Anlagegüter entstanden waren. Die Buchung muss einfach storniert werden. Natürlich mit AFA KORREKTUR. Es kann nichts abgegangen werden, was es nicht gab. Was 10.000 Euro angeht, das sollte sich aus dem Kaufvertrag ersichtlich sein, dass es dabei um die Anschaffungskosten handelt.
Hi Macaslaut,

erst einmal vielen Dank für die Antwort.

Du hast recht, die Buchung war falsch... aber so ist es leider nun mal... :(

Ich glaube ich habe vergessen zu erwähnen, dass man in Unternehmen mit dem Gedanken spielt die "Differenz"(25000€-10000€) abgehen zu lassen. Deswegen die Idee vom Saldierungsverbot. Dann wäre doch auch nicht alles richtig oder (AFA Korrektur) ? :?:  :?:  :?:

Wenn ich, wie du sagt, die Buchung einfach storniere, wird das vom Betriebsprüfer akzeptiert?  :|

Ich zerbreche mir echt den Kopf mit dieser Sache.

Gruß
Sonny
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