Hallo liebe Forum-Mitglieder,
ich bin neu im Unternehmen und mache beim Jahresabschluss zum ersten Mal mit
Jetzt habe ich eine Frage die das Anlagevermögen betrifft.
Folgender Fall:
Wir haben Anfang des letzten Jahres einen Vertrag mit einem Geschäftspatner über ein "Kauf des Grundkonzept" abgeschlossen. Laut Vertrag sollte neben einer Hauptzahlung €50.000 (für das Konzept) eine weitere Zahlung (25.000€) folgen, falls mind. 2000 qm Fläche vermietet werden.
Das Grundkonzept wurde aktiviert, für die Zusatzzahlung haben wir eine sonst. Verbindlichkeit gebildet und ebensfalls als Anschaffungsnebenkosten aktiviert). Nun stellt sich heraus, die Vereinbarung wurden nicht erfüllt (unter 2000 qm), somit erlicht nun die Verpflichtung der Zusatzzahlung .
Jetzt kommt das ABER: Weil der Geschäftspatner sich sehr bemüht hat, will man ihn doch eine kleinere Zusatzvergütung (10.000€) zahlen.
Ich weiß, dass ich die sonst. Verbindlichkeit auflösen und die Anlage die aktiviert wurde, anpassen muss.
Meine Idee war die sonst. Verbindlichkeit komplett auszulösen und auch die Anlage komplett abgehen (mit der Afa-Korektur) zu lassen. Und die 15.000€ als neue Verbindlichkeit einzubuchen. Saldieren darf ich ja nach HgB nicht:
Wenn ich nun die Afa korriegiere habe ich doch eine erfolgswirsame Buchung, sonstige betriebliche Ertäge?
Wie seht ihr das?
Grüße
Sonny
ich bin neu im Unternehmen und mache beim Jahresabschluss zum ersten Mal mit

Jetzt habe ich eine Frage die das Anlagevermögen betrifft.
Folgender Fall:
Wir haben Anfang des letzten Jahres einen Vertrag mit einem Geschäftspatner über ein "Kauf des Grundkonzept" abgeschlossen. Laut Vertrag sollte neben einer Hauptzahlung €50.000 (für das Konzept) eine weitere Zahlung (25.000€) folgen, falls mind. 2000 qm Fläche vermietet werden.
Das Grundkonzept wurde aktiviert, für die Zusatzzahlung haben wir eine sonst. Verbindlichkeit gebildet und ebensfalls als Anschaffungsnebenkosten aktiviert). Nun stellt sich heraus, die Vereinbarung wurden nicht erfüllt (unter 2000 qm), somit erlicht nun die Verpflichtung der Zusatzzahlung .
Jetzt kommt das ABER: Weil der Geschäftspatner sich sehr bemüht hat, will man ihn doch eine kleinere Zusatzvergütung (10.000€) zahlen.
Ich weiß, dass ich die sonst. Verbindlichkeit auflösen und die Anlage die aktiviert wurde, anpassen muss.
Meine Idee war die sonst. Verbindlichkeit komplett auszulösen und auch die Anlage komplett abgehen (mit der Afa-Korektur) zu lassen. Und die 15.000€ als neue Verbindlichkeit einzubuchen. Saldieren darf ich ja nach HgB nicht:
Wenn ich nun die Afa korriegiere habe ich doch eine erfolgswirsame Buchung, sonstige betriebliche Ertäge?
Wie seht ihr das?
Grüße
Sonny
Bearbeitet:
sonny - 21.01.2017 12:55:56