Buchung von Steuerberatungskosten

Neues Thema in folgender Kategorie
Seiten: 1 2 Nächste
Antworten
[ geschlossen ] Buchung von Steuerberatungskosten
Hallo allerseits,

da mein Buchhaltungskurs erst nächste Woche anfägt, wollte ich kurz was fragen. In der Rechnung von meinem Steuerberater steht:

1) Kontiereung, Erfassung und Auswertung der Buchführungsunterlagen einschl. der Umsatzsteuervoranmeldung
2) Auslagenersatz gem. §16 StBGebV

Buche ich Pos. 1 unter 4955 (SKR03)? und wie buche ich Pos. 2?

Wäre dankbar für jegliche Hilge.

V.G.
Salut,

Zitat
§ 16 = Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen.

Ich selbst würde beides auf 4955 buchen. Die Kosten wurden durch den Steuerberater verursacht und dies wiedrum würde ich dem Konto Buchführungskosten zuordnen.
Eine gute Bezeichnung der Buchung sollte ausreichen. Oder nicht? ;)

LG,
Neele
Hi Neele,

vielen Dank. Noch eine Frage :wink:
Wie buche ich Geld von erhaltene MwSt vom Geschäftskonto, das auf ein Tagesgeldkonto überwiesen wurde?

1200/1210?

Sorry,
bin dabei den Monatsabschluss zu machen.
Hallo mbissette,

ein Transfer zwischen zwei Bankkonten wird niemals direkt gebucht, sondern immer über das Konto 1360 Geldtransit.
Warum? Weil es zwei verschiedene Bankkonten mit zwei verschiedenen Kontoauszügen gibt. Das heißt also, dass es auch zwei verschiedene Buchungsbelege gibt, die man getrennt voneinander erfassen muss. Würdest du mit dem Kontoauszug der einen Bank direkt buchen und mit dem Kontoauszug der anderen Bank auch noch mal direkt buchen, hättest du eine Doppelbuchung auf beiden Bankkonten. Die Salden in deiner Buchhaltung würden dann nicht mit den Salden auf deinen Bankkonten übereinstimmen.

FALSCH
Geldabgang vom Geschäftskonto: Tagesgeldkonto an Geschäftskonto
Geldeingang auf Tagesgeldkonto: Tagesgeldkonto an Geschäftskonto

RICHTIG
Geldabgang vom Geschäftskonto: Geldtransit an Geschäftskonto
Geldeingang auf Tagesgeldkonto: Tagesgeldkonto an Geldtransit


PS: Bezüglich der Rechnung vom Steuerberater stimme ich Neele voll und ganz zu. Die Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen sind nur Mittel zum Zweck, sie stellen keine eigenständige Leistung dar.

Gruß
Sunny  :wink:
Hi und vielen, vielen Dank für die Tipps.

Also wäre das Geldtransit 1360

Oder 1590 (durchlaufende Posten)?
Hallo,

@sunny Das mit dem Geldtransitkonto ist mir bekannt, muss es aber denn darüber gebucht werden? Ich bin ein kleines Unternehmen und schaffe es meine Kontoauszüge entsprechend zu sortieren, sodass keine Doppelbuchungen vorkommen, daher buche ich in der Regel direkt die Bankkonten an.

Auf dem Kontoauszug mache ich einen Vermerk mit der Buchungsnummer, damit ich es immer wieder finde und nicht auf die Idee komme etwas zu wiederholen.

Gruß Autoverwerter
Hallo,

bei einem Geldtransfer zwischen zwei Bankkonten kommt es zwangsläufig zu einer Doppelbuchung, wenn bei beiden Kontoauszügen jeweils direkt gebucht wird.

Von Bankkonto1 wird Geld auf Bankkonto2 überwiesen:
Bei Kontoauszug1 (von Bankkonto1) buchst du Bank2 an Bank1.
Bei Kontoauszug2 (von Bankkonto2) buchst du ebenfalls Bank2 an Bank1.


Diese Doppelbuchung kann man nur dann umgehen, wenn man bei einem der beiden Kontoauszüge den Geldtransfer unter den Tisch fallen lässt.

Von Bankkonto1 wird Geld auf Bankkonto2 überwiesen:
Bei Kontoauszug1 (von Bankkonto1) buchst du Bank2 an Bank1.
Bei Kontoauszug2 (von Bankkonto2) buchst du nichts.


Das würde bedeuten, dass auf dem Kontoauszug2 zum Beispiel 4 Positionen stehen, von dir aber nur 3 der 4 Positionen gebucht werden. Damit hast du den Buchungsbeleg nicht vollständig erfasst und deine Buchführung wäre fehlerhaft.

Ob du mit dem Konto Geldtransit arbeiten musst oder willst, bleibt letztenendes dir selbst überlassen. Buchhalterisch gesehen, ist bei einem Geldtransfer zwischen zwei Bankkonten das direkte Buchen, also ohne ein zwischengeschaltetes Geldtransitkonto, nicht korrekt.

Gruß
Sunny  :wink:

Bei einem Geldtransfer zwischen einem geschäftlichen Bankkonto und einem privaten Bankkonto gibt es kein zwischengeschaltetes Geldtransitkonto, weil nur der Geldzugang bzw. der Geldabgang beim geschäftlichen Bankkonto erfasst wird (Privateinlage bzw. Privatentnahme). Für den Geldfluss auf dem privaten Bankkonto gibt es keine Buchung, so dass dementsprechend auch keine Verrechnung stattfinden muss.

Bei einer Zahlung an einen Dritten bzw. einer Zahlung von einem Dritten gibt es selbstverständlich auch kein Geldtransitkonto. Da ist die direkte Buchung ja auch Wareneingang an Bank bzw. Bank an Erlöse.
Danke für die Erklärung.

Die von dir angesprochene Doppelbuchung umgehe ich doch in dem ich auf beiden Auszügen schreibe Buchungsnummer BAXXXX (X = beliebige Zahl). Dadurch wird die eine Buchung nur doppelt belegt aber nicht doppelt gebucht bzw. gar weggelassen.

Also ich verstehe schon deinen Ansatz und die Problematik die du ansprichst. Dennoch finde ich es nicht sinnvoll, da die Buchführung ja weiterhin eindeutig bleibt.

Ich werde das mal mit dem Geldtransitkonto ausprobieren, mal sehen ob es den Mehraufwand lohnt.

Gruß Autoverwerter
Hallo.

Zitat
Autoverwerter quote:
Dadurch wird die eine Buchung nur doppelt belegt aber nicht doppelt gebucht bzw. gar weggelassen.
Damit unterschlägst du eine Buchung. Bei richtiger Vorgehensweise würde es dazu gar nicht erst kommen.

Grundsatz: "Keine Buchung ohne Beleg."
Umkehrschluss: "Kein Beleg ohne Buchung."  --> 2 Kontoauszüge - 2 Belege - 2 Buchungen.


Zitat
Autoverwerter quote:
Dennoch finde ich es nicht sinnvoll, da die Buchführung ja weiterhin eindeutig bleibt.
Es ist mehr als sinnvoll, weil die Buchführung in bestimmten Konstellationen eben nicht eindeutig ist. Ein Beispiel:

Am 31.12. nimmst du 100 € aus deiner Kasse und gehst zur Bank, um es einzuzahlen. Den Einzahlungsbeleg, den du dafür bekommst, nimmst du als Beleg für dein Kassenbuch und buchst zum 31.12. Bank an Kasse. Damit stehen in deiner Buchführung zum 31.12. die 100 € auf dem Konto Bank. Die tatsächliche Wertstellung auf dem Bankkonto erfolgt aber auf Grund des Feiertages erst am 02.01. Auf deinem Kontoauszug wird also zum 31.12. ein Abrechnungssaldo von 0 € ausgewiesen. In deiner Buchführung stehen aber 100 €. Damit ist dein Jahresabschluss falsch, weil dein Schlussbestand mit dem des Kontoauszuges nicht übereinstimmt. Dass sich das im neuen Jahr wieder ausgleicht, spielt dabei überhaupt keine Rolle. Stichtag ist der 31.12. und nicht der 02.01.

Wenn du aber zum 31.12. Geldtransit an Kasse und zum 02.01. Bank an Geldtransit buchst, hast du das Problem nicht, weil beim Jahresabschluss dein Schlussbestand mit dem des Kontoauszuges übereinstimmt.


Zitat
Autoverwerter quote:
Ich werde das mal mit dem Geldtransitkonto ausprobieren, mal sehen ob es den Mehraufwand lohnt.
Was für ein Mehraufwand? Es ist gerade mal eine einzige Buchung, die du mehr machen musst. Das dauert max. 10 Sekunden. Und dafür ist es dann auch wirklich richtig.

Gruß
Sunny  :wink:
Ok, das mit dem Jahresabschluss habe ich dabei noch nicht berachtet, weil es bei mir noch nicht vorkam.

Ich werde es dann mal bei mir miteinführen und hoffe das ich dabei keine Fehler mache.

Danke für deine Geduld und dieser ausführlichen Erklärung. Vorallem dein Jahresabschluss Beispiel hat mir gezeigt, dass es sinnvoll ist aufgrund der Verschiebung.
Seiten: 1 2 Nächste
Antworten
User, die dieses Thema lesen. (1 Gäste, 0 registrierte User, 0 versteckte User):
Anzeige
kennzahlen-guide_titel_250px.jpg
Kennzahlen-Guide für Controller - Über 200 Kennzahlen mit Erläuterung und Beispielrechnung aus den Bereichen Finanzen, Personal, Logistik, Produktion, Einkauf, Vertrieb, eCommerce und IT.

Preis: E-Book 12,90 EUR mehr >>

Stellenanzeigen

Buchhalter (in) (d/m/w)
Wir sind ein modernes Landesunternehmen mit 150-jähriger Geschichte. Wir bewirtschaften rund 17.000 Hektar in Brandenburg – eine Fläche fast so groß wie der Berliner Bezirk Treptow-Köpenick. Unser Portfolio ist vielfältig: Wir vermieten und verpachten Flächen für Landwirtschaft, Erneuerbare Energ... Mehr Infos >>

Sachbearbeiter:in Clearing Finanzen Teilzeit (m/w/d)
Haben Sie Fellbach im Kopf? Kein Wunder. Viel­fältige Kultur‑ und Frei­zeit­angebote laden nicht nur zum Arbeiten, sondern auch zum Wohl­fühlen ein. Damit Fell­bach weiter­hin so lebens­wert bleibt, suchen wir Sie. Was Sie gestalten. Sie klären Differenzen und Unstimmig­keiten auf Personen­konten... Mehr Infos >>

Lohnbuchhalter (m/w/d)
H‑O‑T bietet Hightech-Know-how in den Bereichen Härte­technik, Nitrier­technik und Beschichtungs­technik. H‑O‑T erfindet, entwickelt und realisiert unverzichtbare technologische Lösungen für die Industrie, mit denen Reibung und Verschleiß entscheidend reduziert werden, um Komponenten noch sichere... Mehr Infos >>

Finanzbuchhalter / Konzernbuchhalter (m/w/d) Konsolidierung
DG Nexolution gestaltet und entwickelt innovative Lösungen für Unternehmen aus dem genossenschaftlichen Verbund und darüber hinaus. Ob Payment-, Procurement- oder Marketing-Lösung, Onlineshops, digitale Plattformen oder wenn es darum geht, Nachhaltigkeit wirkungsvoll umzusetzen – wir sind Wegbere... Mehr Infos >>

Finanzkraft (m/w/d)
Die Technische Universität Braunschweig zählt zu den führenden Technischen Universitäten in Deutschland und bietet Ihnen als Arbeit­geberin eine große Auswahl an modernen, anspruchsvollen und vielseitigen Arbeits­plätzen. Nicht nur im Bereich der Forschung und Lehre, auch in Verwaltung, Technik u... Mehr Infos >>

Specialist Finance (m/w/d)
Ihre Aufgaben: Erstellung von Monats‑, Quartals‑ und Jahresabschlüssen nach HGB, Mitarbeit bei Konsolidierungs‑ und Konzernabschlussprozessen, Analyse und Aufbereitung von Finanzkennzahlen (GuV, Bilanz, Cashflow, EBIT-Bridges), Durchführung von Forecast‑, Budgetierungs‑ und Planungsprozes... Mehr Infos >>

Spezialist für Steuerungs- und Controllingsysteme - Schwerpunkt Data Science (w/m/d)
Hallo, lass uns WIR sagen! Wir - die HUK-COBURG Versicherungsgruppe - zählen zu den 10 größten in Deutschland. Vor über 90 Jahren gegründet sind wir mit über 13 Millionen Kund:innen heute der große Versicherer für Privathaushalte und der größte deutsche Autoversicherer. Dass wir oft preisgünstige... Mehr Infos >>

Vertriebscontroller (m/w/d)
ine spannende Aufgabe, in der Sie Ihr Expertenwissen einbringen können. Wachsen Sie mit uns gemeinsam! Wir bieten Raum, um füreinander und miteinander die Zukunft von ERGO zu gestalten. Da Sie zur erfolgreichen Entwicklung von ERGO beitragen, können Sie von uns als Arbeitgeber einiges erwarten, z... Mehr Infos >>

Weitere Stellenanzeigen im Stellenmarkt >>

Veranstaltungs-Tipp

45808e48-f094-4f2d-8e7b-b68c402dad0d.jpg            
Lernen Sie heute, was Sie morgen brauchen!
Mehr Wissen zu Accounting, Bilanzierung, Unternehmensbewertung, Steuern ...
Für alle, die mit Power im Job stehen.   
Jetzt Seminare entdecken >>

Berechnung der Abschreibungen in Excel

56588746_Smarterpix_VH_studio_290px (1).png
Mit Hilfe dieser auf MS Excel basierenden Anlagenverwaltung können Sie ihr Anlagevermögen (Inventar) verwalten. Das Inventar ist in diesem Tool übersichtlich nach Bilanzpositionen untergliedert. Abschreibungen und Rest- Buchwerte ihrer Anlagegüter werden für jedes Jahr automatisch berechnet. Es wird die lineare und degressive Berechnung der AfA berücksichtigt! Sonder- AfA kann im ersten Jahr angewendet werden.

Jetzt hier für 29,50 EUR downloaden!

Excel-Vorlage für Angebotsvergleich

Angebotsvergleich Excel 290px.jpg
Formelgestützte Ermittlung des "besten" Angebots durch Gegenüberstellung der Angebotskonditionen verschiedener Anbieter. Das Excel-Tool bietet einen quantitativen und einen qualitativen Angebotsvergleich, in dem zunächst der Anbieter mit dem günstigsten Bezugspreis und anschließend nach bestimmten Bewertungskriterien der "beste" Lieferant ermittelt wird.

Jetzt hier für 25,- EUR downloaden >>

Rollierende Liquiditätsplanung auf Wochenbasis

03_Liquiditaetstool.png
Dieses Excel-Tools bietet Ihnen die Grundlage für ein Frühwarnsystem. Der erstellte Liquiditätsplan warnt Sie vor bevorstehenden Zahlungsengpässen, so dass Sie frühzeitig individuelle Maßnahmen zur Liquiditätssicherung einleiten können. Gerade in Krisensituationen ist eine kurzfristige Aktualisierung und damit schnelle Handlungsfähigkeit überlebenswichtig.
Mehr Informationen >>

Excel-Finanzplan-Tool PRO für Kapitalgesellschaften

Dieses Excel-Tool ist ein umfangreiches - auch von Nicht-Betriebswirten schnell nutzbares - integriertes Planungstool, welches den Nutzer Schritt-für-Schritt durch alle Einzelplanungen (Absatz- und Umsatz-, Kosten-, Personal-, Investitionsplanung etc.) führt und daraus automatisch Plan-Liquidität (Cashflow), Plan-Bilanz und Plan-GuV-Übersichten für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren erstellt.
Mehr Informationen >>

Vorlage - Formular für Investitionsplanung, Investitionsantrag

PantherMedia_Prakasit-Khuansuwan_400x299.jpg
Dieses Excel-Tool bietet Ihnen Muster-Formulare für die Steuerung von Investitionen/ Anlagenbeschaffungen in einem Unternehmen. Es sind es sind Vorlagen zu Investitionsplanung und Investitionsantrag enthalten.
Mehr Informationen >>

Weitere über 400 Excel-Vorlagen finden Sie hier >>

Excel-Tool für Investitionsrechnung

meeting_diskussion_haende_pm_pressmaster_290px (1).png
Professionelle Investitionsrechnung in Excel – HGB-konform: NPV inkl. AfA-Tax-Shield, IRR, statischer und dynamischer Payback, BMF-AfA-Tabelle mit 33 Anlagenklassen, Priorisierung: PRIO 0–3, Szenarien, Leasing-vs-Kauf und ein fertiger DATEV-Aktivierungs-Buchungssatz. Druckfertige GF-Vorlage, KI-Prompt, keine Makros.

Jetzt hier für 69,90 EUR downloaden!